Politik

Corona-Kontrollen: Polizei erhält neue Befugnisse

Die Bundesregierung hat den Kontrollbereich der Corona-Regeln durch die Polizei empfindlich erweitert. Wo jetzt kontrolliert werden darf und wo nicht.

Roman Palman
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Schwer bewaffnete Polizisten vor der Albertina in Wien
Schwer bewaffnete Polizisten vor der Albertina in Wien
picturedesk.com/Georges Schneider

Neben den Bezirksverwaltungsbehörden soll die Polizei künftig die Einhaltung von Corona-Auflagen in "Betriebsstätten, Arbeitsorten, Verkehrsmitteln und bestimmten Orten" kontrollieren dürfen. Heißt: In Büros und Shops darf die Polizei einschreiten, wenn sie dorthin beordert wurde. 

Da dafür Änderungen im COVID-19-Maßnahmengesetz notwendig waren, hat die türkis-grüne Regierung am Dienstag einen inhaltlichen im Zusammenhang mit dem Epidemiegesetz stehenden Abänderungsantrag durch den Gesundheitsausschuss gepeitscht. "Heute" hatte bereits im Vorfeld über dieses Vorhaben hier berichtet. 

"Ultima Ratio"

Darin ist nun festgeschrieben, dass die Kontrolltätigkeit durch "Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes" nur auf Ersuchen der Bezirksverwaltungsbehörden stattfinden kann, was auch von Bundesminister Rudolf Anschober ausdrücklich bestätigt wurde.

Die Regierungsfraktionen rechtfertigten diese Maßnahme mit der notwendigen Eindämmung der Pandemie. Zu diesem Zweck müsse als Ultima Ratio eine ausdrückliche Betretungsbefugnis der Sicherheitsorgane normiert werden, heißt es in der Begründung des Antrags.

Von den Kontrollen nicht umfasst ist jedoch der private Wohnbereich.

Heftige Kritik der Opposition

Seitens der Opposition gab es generell massive Kritik an der Vorgehensweise der Koalitionsparteien, da ÖVP und Grüne die auf der Tagesordnung stehenden Gesetzesvorschläge offensichtlich nur als "Trägerraketen" nutzen würden, um kurzfristig umfassende Abänderungsanträge einzubringen.

Markus Vogl (SPÖ) sah in den Kontrollrechten der Polizei einen massiven Eingriff in die Grundrechte. Außerdem wisse man nicht, wo diese "Salamitaktik" noch hinführen werde, so der Sozialdemokrat. Scharfe Worte fand Abgeordnete Dagmar Belakowitsch (FPÖ), die in Bezug auf die Kontrollmöglichkeit der Polizei und auch der Vorgangsweise der Regierungsfraktionen von einem "riesigen Tabubruch" sprach.

Anschober versucht zu beruhigen

Für die NEOS geht der Abänderungsantrag "eindeutig zu weit". Denn dieser sehe zudem vor, dass die Polizei berechtigt werde, jederzeit Kontrollen in Betrieben und Firmenräumlichkeiten durchzuführen. Ein konkreter Verdacht auf Rechtsverstöße sei dafür nicht erforderlich.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) bekräftigte angesichts der herben Kritik erneut, dass die Polizei  ausschließlich auf Ersuchen der Gesundheitsbehörden Kontrollen durchführen können.

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