Oberösterreich

Corona-Ärger – so kannst du dir jetzt Bares zurückholen

Während der Corona-Pandemie wurden Tausende Veranstaltungen abgesagt. Oft gab es Gutscheine als Ausgleich. Die sind nun bares Geld wert.

Peter Reidinger
Österreicher können sich nicht von Bargeld trennen.
Österreicher können sich nicht von Bargeld trennen.
Bild: iStock

Betroffen sind laut Arbeiterkammer Oberösterreich alle Events, die von Anfang 2020 bis zum 30. Juni 2021 (zuerst verschoben) und dann abgesagt wurden.

Ein eigenes Gesetz der Bundesregierung regelte die Rückerstattung. Konkret besagte die (nicht ganz unkomplizierte) Regelung, dass Veranstalter für alle Events bis 70 Euro Gutscheine ausgeben durften.

Und: Wenn ein Event mehr als 250 Euro kostete, durfte der darüber hinaus gehende Betrag ebenfalls als Gutschein ausgestellt werden.

120 von 300 Euro als Gutschein

Ulrike Weiß, die Leiterin des Konsumentenschutzes der AKOÖ, rechnet vor: "Bei einer Opernkarte im Wert von 300 Euro konnte beispielsweise ein Gutschein über 70 plus 50 Euro, also insgesamt 120 Euro, ausgestellt werden."

Bei mehrtägigen Veranstaltungen wie Nova Rock oder Frequency galt der fiktive Preis pro Festivaltag als Grundlage für den möglichen Wert der Gutschein-Ausstellung. Bei einem 4-tägigen Festival und einem Ticketpreis von 190 Euro konnten daher 4 Gutscheine im Wert von je 47,50 Euro ausgestellt werden.

Musterbrief der AK

Wer solche Gutscheine daheim hat, kann sich jetzt mit einem Musterbrief der AK (hier der Link zum Download) an den Veranstalter wenden und das Geld in bar zurückfordern. Denn: Im Gesetz wurde festgeschrieben, dass der Umtausch in Bargeld für nicht eingelöste Gutscheine ab 1.1.2023 möglich ist.

Bei Gutscheinen für abgesagte (nicht verschobene) Veranstaltungen von 1.7.2021 bis 30.6.2022, die bis 31.12.2023 nicht eingelöst werden konnten, kann ab 1.1.2024 die Rückzahlung des ausstehenden Gutscheinwertes gefordert werden.

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