Politik

Minister führt für Ungeimpfte Verkehrsbeschränkung ein

Nach nur einer Woche im Amt schafft Gesundheitsminister Rauch die Corona-Quarantäne teilweise ab. Stattdessen kommt eine "Verkehrsbeschränkung".

Roman Palman
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    Gesundheitsminister <strong>Johannes Rauch</strong> während seiner <a target="_blank" data-li-document-ref="100195913" href="https://www.heute.at/g/neue-teststrategie-johannes-rauch-100195913">Pressekonferenz zur geänderten Corona-Teststrategie</a> am 15. März 2022 in Wien
    Gesundheitsminister Johannes Rauch während seiner Pressekonferenz zur geänderten Corona-Teststrategie am 15. März 2022 in Wien
    TOBIAS STEINMAURER / APA / picturedesk.com

    Neo-Gesundheitsminister Johannes Rauch stellte am Dienstag seine neue Corona-Teststrategie den Bürgern vor ("Heute" berichtete live). Sowohl PCR- als auch Antigen-Tests sollen prinzipiell für alle weiterhin gratis bleiben, allerdings werden sie ab 1. April auf ein Kontingent von jeweils fünf Stück pro Nase limitiert. Wer pro Monat mehr testen will, muss selbst in die Tasche greifen.

    "Hässliche Worte"

    Einen zweiten Paukenschlag gab es dann auch bezüglich der Quarantäne-Vorschriften für selbst nicht vollständig geschützte Kontaktpersonen. Dabei ließ der Vorarlberger durchblicken, dass er von den bisherigen Begrifflichkeiten wenig hält: "Bislang war es so, dass dort dieses schreckliche Wort Quarantäne sozusagen für alle eine Bedrohung dargestellt hat. Weil die dann plötzlich mit der Situation konfrontiert waren, abgesondert zu werdenauch eines dieser hässlichen Worte".

    Quarantäne fällt weg

    Mit der Neuregelung kommt auch ein neuer Anstrich: "Jetzt wird das ersetzt durch die sogenannten Verkehrsbeschränkungen", erklärt Rauch weiter. Gemeint ist damit, dass allen nicht vollständig bzw. ungeimpften Personen, die Kontakt zu einem Infizierten hatten, nun eine Maskenpflicht samt Zugangsregeln vorgeschrieben werden – die häusliche Isolation für 10 Tage fällt weg.

    Betroffene dürfen mit Maske arbeiten gehen, einkaufen, Besorgungen machen oder sich im Freien aufhalten. Veranstaltungen, Feiern oder Besuche der Gastronomie sind aber tabu! Generell gilt also: Überall dort, wo nicht durchgehend Maske getragen werden kann, darf man sich als ungeschützte Kontaktperson weiterhin nicht aufhalten.

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