Coronavirus

Corona-Regeln fallen – hier gilt noch Maskenpflicht

In ganz Österreich werden am 10. Juni die Corona-Maßnahmen gelockert – die FFP2-Maskenpflicht bleibt in vielen Bereichen aber weiterhin aufrecht.

Andre Wilding
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Die Maskenpflicht entfällt im Freien nicht vollständig.
Die Maskenpflicht entfällt im Freien nicht vollständig.
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

Am Donnerstag, dem 10. Juni, ist es endlich so weit! Nach den Öffnungsschritten am 19. Mai kommt es zu weiteren Lockerungen der Corona-Maßnahmen. Die Erleichterungen betreffen neben der Gastronomie auch Veranstaltungen sowie private Zusammenkünfte. "Heute" liefert einen Überblick, welche Regeln ab 10. Juni gelten und erklärt, wo man weiterhin eine Maske tragen muss. Denn die Maskenpflicht fällt nicht überall!

 Handel und Museen

Der bisher gültige Mindestabstand wird von zwei auf einen Meter reduziert, die mindestens vorhandenen Quadratmeter je Kunde können damit etwa im Handel von 20 auf 10 gesenkt werden. Diese Regel gilt auch für Museen und dem Sport. Die "3G-Regel" (Anm. geimpft, getestet oder genesen) muss im Handel sowie Museen zwar nicht berücksichtigt werden, allerdings gilt hier weiterhin Maskenpflicht! In Supermärkten, Geschäften und Co. muss also weiterhin eine Maske getragen werden.

 Zusammenkünfte

Wie "Heute" bereits berichtete, wird es auch bei Zusammenkünften Lockerungen geben. Ab 10. Juni dürfen sich wieder bis zu acht Personen plus Kinder indoor und im Freien bis zu 16 Personen plus Kinder treffen. Aber Achtung: ab einem Treffen ab acht Personen gilt auch hier eine Masken- und Abstandspflicht! Eine Anzeigenpflicht gibt es zudem ab 17 Personen.

 Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen mit fix zugewiesenen Sitzplätzen sind indoor maximal 1.500 Personen und outdoor maximal 3.000 Personen erlaubt. Veranstalter dürfen zudem wieder maximal 75 Prozent der vorhandenen Sitzplätze vergeben. Und wie sieht es mit der Maskenpflicht aus? Eine FFP2-Maske muss bei Veranstaltungen sowohl indoor als auch outdoor getragen werden. Diese strenge Regel dürfte aber ab dem 1. Juli gelockert werden – zumindest outdoor.

 Gastronomie

Auch in der Gastronomie wird ab 10. Juni ordentlich gelockert, hier gilt aber weiterhin die "3G-Regel"! Kulinarisch verwöhnen dürfen sich also nur jene Personen lassen, die geimpft, getestet oder genesen sind. Indoor sind dann maximal acht Erwachsene pro Tisch, outdoor sogar maximal 16 Erwachsene plus betreuungspflichtige Kinder pro Tisch erlaubt – die gleichen Regeln wie bei einer Zusammenkunft. Neu: die Sperrstunde wird von 22.00 auf 24.00 Uhr nach hinten verschoben. Aber auch in den Lokalen gilt weiterhin Maskenpflicht! Nur am Platz selbst darf diese abgenommen werden.

Die Masken-Regel in den Restaurants gilt übrigens nicht nur indoor, sondern auch im Schanigarten – wer vom Platz aufsteht, muss also eine Maske aufsetzen. "Maskenpflicht gilt ebenso wie indoor auch im Freien", heißt es dazu bei den Gastro-Regeln in der Verordnung des Gesundheitsministeriums.

 Öffis

Keine Lockerungen gibt es ab 10. Juni in den öffentlichen Verkehrsmitteln, hier gilt also nach wie vor Maskenpflicht! Bis die Maskenpflicht in Bussen, Straßenbahnen und Co. fällt, dürfte es also noch ein wenig dauern – und zwar vermutlich über den 1. Juli hinaus. Zumindest wird man wohl überall weiter dort eine Maske tragen müssen, wo die "3G"-Regel nicht kontrolliert werden kann. Und das betrifft neben Öffis etwa auch Supermärkte oder Geschäfte. Die Maßnahmen für 1. Juli stehen aber bislang noch nicht fest.

 Maskenpflicht

Die Maskenpflicht outdoor fällt ab 10. Juni ebenfalls! Im Freien bleibt sie aber mancherorts – wie eben in der Gastronomie – weiter erhalten.

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