Coronavirus

Corona-Skeptiker zeigen Bundesräte wegen "Nötigung" an

Mit einem Musterbrief rufen Corona-Skeptiker dazu auf, Strafanzeige gegen Alain Berset zu erstatten. Mehrere Anzeigen sind bereits eingegangen.

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In Telegram-Gruppen mobilisieren die Corona-Skeptiker dazu, Strafanzeigen gegen Bundesrat Alain Berset einzureichen.
In Telegram-Gruppen mobilisieren die Corona-Skeptiker dazu, Strafanzeigen gegen Bundesrat Alain Berset einzureichen.
picturedesk.com/Keystone/Jean-Christophe Bott

Die Corona-Skeptiker haben es auf den Bundesrat abgesehen: In Telegram-Gruppen mobilisieren sie dazu, Strafanzeigen gegen Alain Berset einzureichen. Dafür stellen sie eine eigens kreierte Briefvorlage zur Verfügung. Konkret beschuldigen die Corona-Skeptiker Alain Berset der "Nötigung" und der "Schreckung der Bevölkerung". Des Letzteren ist gemäß Strafgesetzbuch schuldig, "wer die Bevölkerung durch Androhen oder Vorspiegeln einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum in Schrecken versetzt".

Ein Dorn im Auge ist den Anzeigeerstattern besonders die Maskenpflicht. So wird im Musterbrief etwa behauptet, dass Schutzmasken krank machen würden. Und weiter wird dem Bundesrat vorgeworfen, er "traumatisiere" die Bevölkerung "durch ständige Wiederholung der Staatspropaganda".

"Anzeigen befinden sich in Bearbeitung"

Adressiert ist die Musteranzeige an die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich. Dort sind "in den letzten Tagen im Zusammenhang mit der Anordnung der Corona-Maskenpflicht fünf Strafanzeigen gegen Bundesrat Alain Berset und/oder Bundesrätin Simonetta Sommaruga eingegangen", so Sprecher Erich Wenzinger. "Die Anzeigen befinden sich in Bearbeitung." Angaben zum weiteren Vorgehen der Oberstaatsanwaltschaft will Wenzinger nicht machen.

Für den Schweizer Strafrechtsprofessor und SP-Ständerat Daniel Jositsch ist klar: "Die Erfolgsaussichten dieser Anzeigen sind gleich null. Die Staatsanwaltschaft wird diese mit einer Nichtanhandnahmeverfügung erledigen." Eine Nichtanhandnahmeverfügung bedeutet, dass die zuständige Staatsanwaltschaft auf die Untersuchung verzichtet, üblicherweise mangels hinreichendem Tatverdacht. Es werde also gar nicht erst zu einer Strafuntersuchung kommen. Der Grund: "Es ist klar, dass keine strafbare Handlung verübt wurde."

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