Politik

Lockdown-Strafen so hart wie nie, auch Gefängnis droht

Ab Dienstag kommt es in Österreich erneut zu massiven Einschränkungen. Die Polizei wird auch verstärkt kontrollieren.

Heute Redaktion
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Die Polizei wird im zweiten Lockdown verstärkt kontrollieren.
Die Polizei wird im zweiten Lockdown verstärkt kontrollieren.
picturedesk.com

Die Bundesregierung hat am Samstag einen zweiten Lockdown verkündet, der am Dienstag in Kraft tritt. Österreich wird wieder heruntergefahren. Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr gelten Ausgangsbeschränkungen. Das bedeutet also, dass wir unsere Wohnung oder unser Haus in dieser Zeit nicht verlassen sollten.

Jeder, der ab 20 Uhr abends noch auf der Straße unterwegs ist, muss Polizisten einen der 5 guten Gründe nennen können – sonst hagelt es Anzeigen.

Polizeipräsenz auf den Straßen

Wie Innenminister Karl Nehammer am Samstag bei der Pressekonferenz betonte, habe er den Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit angewiesen, bei Verstößen gegen diese Verordnung nun rigoros abzustrafen. Vor allem am Beginn des zweiten Lockdowns solle die Polizei massive Präsenz auf den Straßen zeigen.

"Wer nachts mit Freunden und einem Bier im Park erwischt wird, wird angezeigt", so der Innenminister. Selbiges gelte auch für Wirte, die ihr Lokal offen halten – und deren Gäste.

Hohe Strafen

Wer die nächtliche Ausgangssperre bricht, muss mit Strafen von bis zu 1.450 Euro rechnen. Wer nicht zahlt, muss für bis zu vier Wochen ins Gefängnis. Wirten und Lokalinhabern drohen bis zu 30.000 Euro Strafe, wenn sie gegen die Regeln verstoßen. 

Obwohl die Regierung nicht in den privaten Bereich eingreifen wollte, sind Garagen-, Garten,- und Scheunenparties ab sofort verboten. Wer also im Garten mit Freunden feiert, kann von einem Polizist auf Streife ebenso abgestraft werden. Die Polizei werde auch bei Feiern in privaten Wohnungen einschreiten.

Keine Feiern im Garten, in der Garage oder im Keller

"Die Polizei ist der Partner der Bevölkerung", erklärte Nehammer. Bei einer Anzeige betreffend Lärmbelästigung, kann die Polizei laut dem Innenminister immer eingreifen. Gemäß der neuen Verordnung ist sie nun befugt, in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden auch im privaten Bereich, der nicht den Wohnräumen entspricht, einzuschreiten. Das betrifft eben Gartenpartys, aber auch Zusammenkünfte in Kellern oder Garagen.

Die Beamten können auch auf Fußstreife bei Verdacht auf eine illegale Party in Zusammenarbeit mit der Gesundheitsbehörde eingreifen. Der Minister sprach vom 3D-Prinzip, nach dem die Beamten agieren: Dialog-Deeskalation-Durchgreifen.

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