Coronavirus

Corona-Toter (52) wird als Betriebsunfall eingestuft 

Vier Polizisten sind im vergangenen Jahr an Corona verstoben. Der Fall eines Beamten könnte nun große Wellen schlagen. 
Heute Redaktion
02.03.2022, 17:11

Mehr als 14.500 Bürgerinnen und Bürger sind in Österreich bereits direkt an oder an den Folgen einer Corona-Infektion verstorben. Einer von ihnen ist jener 52-jährige Polizist, der im März des Jahres 2021 ein Erkrankung mit dem Virus nicht überlebt hatte. Sein Ableben in der Folge einer Ansteckung mit der Krankheit wurde nun als "Dienstunfall" eingestuft. 

Bruder berichtet über tragischen Tod 

Obwohl der 52-jährige Kärntner als sportlich fit und aktiv beschrieben wurde und auch unter keinen Vorerkrankungen litt, hatte er gegen das Virus keine Chance. "Dieses Virus hat die zuvor total gesunde Lunge meines Bruders zerstört, eine andere Lunge stand nicht mehr rechtzeitig zur Verfügung", schrieb der Bruder des Verstorbenen auf den sozialen Netzwerken. 

In der Folge wurden Ermittlungen zum Tod des Mannes in die Wege geleitet, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass er sich in der Dienststelle mit dem Virus infiziert hatte. Die zuständige Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) kam schließlich zu dem Schluss: der Corona-Tod des Beamten war ein Dienstunfall. 

Vonseiten der Versicherungsanstalt geht man davon aus, dass der Beamte sich an der Dienststelle angesteckt haben, als gleich mehrere seiner Kolleginnen und Kollegen mit dem Virus infiziert waren. Die Familie des Verstorbenen hat nun dadurch Anspruch auf "Hinterbliebenenrente". 

Entscheidung könnte weitere Auswirkungen haben 

Die Entscheidung der Versicherung könnte nun weitere Wellen schlagen. Zwar wird eindringlich betont, dass es sich dabei um eine Einzelentscheidung handle, aber generell könne dieser Fall auch in anderen Fällen herangezogen werden. Demnach könne nun die Frage vermehrt auftauchen, ob eine Anrechnung von Corona-Erkrankungen auf die Pension erfolgt oder nicht. Voraussetzung dafür wäre der Nachweis darüber, dass die Infektion bei der Arbeit stattgefunden habe. 

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