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"Dachte er ist ein Alien": Im Koksrausch Freund getötet

Der Prozess um einen Schweizer Galeristen-Sohn wird am Montag wiederholt. Im Drogenrausch brachte er 2014 auf brutale Weise einen Freund um.

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Das höchste Gericht erhob schwere Vorwürfe: Dieser Fall muss nun nochmal verhandelt werden.
Das höchste Gericht erhob schwere Vorwürfe: Dieser Fall muss nun nochmal verhandelt werden.
20min/Taddeo Cerletti

Es war dicke Post, die das Zürcher Obergericht im Juli 2021 aus Lausanne erhielt: Willkürliche Berücksichtigung von Beweisen, zweifelhafte Abstützung auf Gutachten, Ignorieren von Widersprüchen in den Aussagen des Täters, Verletzung der Ermittlungspflicht, Formfehler.

Höchstes Gericht erhob Vorwürfe

Diese Vorwürfe erhob das höchste Gericht im Fall des Galeristen-Sohns aus Küsnacht, der im Dezember 2014 unter dem Einfluss von Kokain- und Ketamin in der Villa seiner Eltern seinen Freund bestialisch umgebracht hat. Er schlug dem 23-Jährigen einen sechs Kilogramm schweren Kerzenständer auf den Kopf und rammte ihm eine Kerze in den Hals, so dass dieser erstickte.

Er hat seinen Freund als Alien wahrgenommen und fühlte sich bedroht. Zuvor nahm er Kokain und Ketamin zu sich.

Vorsätzliche Tötung und Vergewaltigung: Strafe einfach reduziert

Der Beschuldigte hatte gesagt, er habe seinen Freund in der Tatnacht als Alien wahrgenommen, das ihm nach dem Leben trachtete. Das Bezirksgericht Meilen verurteilte 2017 den 37-Jährigen wegen vorsätzlicher Tötung und Vergewaltigung im Zusammenhang mit seiner damaligen Freundin zu zwölfeinhalb Jahren. Demgegenüber reduzierte das Obergericht 2019 die Strafe massiv: Es sprach eine Freiheitsstrafe von drei Jahren aus und ordnete eine stationäre Maßnahme zur Suchtbehandlung an.

Vorwürfen der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung

Der Beschuldigte habe die Tat in selbst verschuldeter Schuldunfähigkeit begangen. Von den Vorwürfen der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung der früheren Freundin sprach das Gericht den 37-Jährigen nach dem Prinzip "im Zweifel für den Angeklagten" frei.

"Schuldunfähigkeit"

Die Staatsanwaltschaft und die ehemalige Verlobte legten Beschwerde beim Bundesgericht ein, welches das Urteil aufhob. Die Annahme der Schuldunfähigkeit sei willkürlich, und im Zusammenhang mit den Sexualdelikten habe das Obergericht wichtige Gegebenheiten außer Acht gelassen. Der Prozess beginnt am Montag vor dem Obergericht und dauert zwei Tage. Die Staatsanwaltschaft wird wieder eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung und Vergewaltigung sowie eine Strafe von 16 Jahren verlangen.

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    Der Angeklagte im Gespräch mit Anwalt Manfred Arbacher-Stöger
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