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Dafür muss sich Karl-Heinz Grasser verantworten!

Heute Redaktion
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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat am Donnerstag veröffentlicht, was schon Mittwoch Abend feststand: Anklage gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Weiters beschuldigt sind Walter Meischberger, Ernst Plech, Peter Hochegger und zwölf weitere Personen wegen Verdachts auf Korruption bei der BUWOG-Privatisierung und der Einmietung der Finanz im Linzer Terminal Tower.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat am Donnerstag veröffentlicht, was schon Mittwoch Abend feststand: . Weiters beschuldigt sind Walter Meischberger, Ernst Plech, Peter Hochegger und zwölf weitere Personen wegen Verdachts auf Korruption bei der BUWOG-Privatisierung und der Einmietung der Finanz im Linzer Terminal Tower.

Der Schaden liegt bei rund zehn Mio. Euro, der Strafrahmen damit bei bis zu zehn Jahren Haft. Das Justizministerium gab am Donnerstag seinen Segen für das Verfahren. Vorgeworfen wird den Angeklagten Geschenkannahme durch Beamte beziehungsweise Bestechung sowie Untreue.

Bis zum wahrscheinlichen Prozessbeginn dürfte allerdings noch einige Zeit verstreichen. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, die Beschuldigten können 14 Tage lang Einspruch dagegen erheben. Einsprüche muss das Oberlandesgericht Wien in eigenen Rechtsmittelverfahren prüfen.
Andere Vorwürfe fallen gelassen

Im Hauptverfahren werden die Staatsanwälte, die auch das Ermittlungsverfahren führten, die Anklage vertreten. Der Richter wird vom Landesgericht für Strafsachen festgelegt. Die Ermittlungsverfahren wegen weiterer Vorwürfe gegen die Angeklagten sowie anderer Personen wurden "mangels tragfähigen Nachweises eines strafbaren Verhaltens eingestellt", ließen die Ankläger in einer Pressemitteilung am Donnerstag wissen.

Das heißt, die Causen BUWOG und Terminal Tower sind von mehreren Vorwürfen der Bestechung und Korruption aus jener Zeit die einzigen beiden, in denen die Ankläger ihrer Meinung nach genügend stichhaltiges Beweismaterial sammeln konnten.

Die Ankläger hatten mit zahlreichen Hürden zu kämpfen: Die Geldflüsse im Zusammenhang mit den nun angeklagten Bestechungszahlungen gingen von Österreich über Zypern nach Liechtenstein. Die dortigen Behörden zeigten sich nur bedingt kooperativ, Originalaktenstücke in Liechtenstein waren etwa für längere Zeit auch in den Händen eines Anwalts von Grasser. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Das Verfahren ist für die österreichische Justiz eine Mammutaufgabe:


Ursprünglich Ermittlungsverfahren gegen 55 Personen
700 Einvernahmen von Zeugen, Beschuldigten und Auskunftspersonen bis jetzt
660 Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen, Telefonüberwachungen, Kontenöffnungen und Ähnliches
Durch die internationale Verflechtung wurden 40 Rechtshilfeersuchen an ausländische Staaten gestellt
206 Aktenbände (mit jeweils mehreren 100 Seiten) wurden aufgearbeitet
zusätzlich 156.000 GB elektronische Daten untersucht