Niederösterreich

So ist Barauszahlung von Event-Gutscheinen möglich

Leser Norbert K. fragt: "Ich habe noch einen Gutschein über 70 € für eine im März 2021 abgesagte Kulturveranstaltung. Bekomme ich das bar ausbezahlt?"

Barauszahlung ist möglich, informiert die Arbeiterkammer (Symbol)
Barauszahlung ist möglich, informiert die Arbeiterkammer (Symbol)
Daniel Karmann / dpa / picturedesk.com

Unter bestimmten Voraussetzungen können Gutscheine für aufgrund der Corona-Pandemie abgesagte Kunst-, Kultur- und Sportveranstaltungen seit dem 1. Jänner 2023 bar beim Veranstalter eingelöst werden.

Konkret gilt dies für Veranstaltungen, die 2020 oder im 1. Halbjahr 2021 abgesagt wurden oder auf das 2. Halbjahr 2021 oder das 1. Halbjahr 2022 verschoben und dann abgesagt wurden – für die der Gutschein noch nicht eingelöst wurde.

Musterbrief der AK

Der Gesetzgeber hatte für Veranstalter die Möglichkeit geschaffen, teilweise einen Gutschein auszustellen, anstatt den Geldbetrag komplett zu erstatten. „Auf der Homepage der AK gibt es einen Musterbrief für die Aufforderung zur Auszahlung“, sagt AK-Konsumentenschützerin Sandra Nowak.

Mehr Infos dazu unter der Telefonnummer: 057171-23000.

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