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Darf ich das Wi-Fi mit dem Nachbarn teilen?

Heute Redaktion
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Wer sich die monatlichen Kosten fürs Surfen sparen will, teilt den Internetanschluss einfach mit dem Nachbarn. Dies kann jedoch zu Problemen führen.

Wer nicht ein Handyabo mit unlimitiertem Internet besitzt, muss sich früher oder später einen Anschluss zulegen. Folglich gibt es in vielen Häusern ebenso viele Netzwerke wie Wohnungen. Die Internetabopreise liegen hier je nach Angebot und Kombination schnell mal bei rund 100 Euro pro Monat oder mehr.

Nicht nur aus Kostengründen sollte man sich daher überlegen, mit den Nachbarn einen Anschluss zu teilen. Ohne zu fragen das WLAN des Nachbarn zu benutzen, scheint zwar vielen eine gute Alternative. Und grundsätzlich macht man sich in Österreich damit auch nicht strafbar.

Jedoch muss bei Problemen mit den Behörden, z. B. illegalen Aktivitäten, der Anschlussinhaber haften, weshalb auch Telekommunikationsanbieter von einer gemeinsamen Nutzung abraten. Wenn du dich mit den Nachbarsparteien geeinigt hast, gilt es folgende vier Fragen zu berücksichtigen:

1. Wie weit reicht die Verbindung?

Die Bauweise des Gebäudes beeinflusst die Reichweite des Funknetzes stark. Vor allem Beton- und Gipswände stellen meist ein großes Hindernis dar, weshalb die Signalstärke nach ein bis zwei Wänden bereits stark abnimmt.

2. Welche Infrastruktur wird benötigt?

Die besten Verbindungen sind nach wie vor jene übers Netzwerkkabel. Benötigst du eine äußerst gute Internetverbindung, solltest du die Installation eines professionellen Netzwerkes mit dezentralen Basisstationen in Betracht ziehen, die das Signal gleichmäßig in den Wohnungen verteilen. Eine solche Installation kostet zwar, ist aber hinsichtlich des Einsparens von Abokosten sicher eine gute Investition.

3. Was ist mit der Privatsphäre?

Da im Heimnetzwerk auch private Daten kursieren, wie beispielsweise jene fürs E-Banking, solltest du getrennte Router einsetzen. Man kann sich sogar überlegen, seinen Gästen den Zugang zu einem abgetrennten Gästenetz zu ermöglichen.

4. Wer haftet bei Problemen?

Sollten über das Netzwerk illegale Aktivitäten aufgedeckt werden, haftet zunächst der Abonnent. Daher empfiehlt sich die Verschlüsselung des Netzwerkes, vor allem, wenn nicht bekannt ist, wer das Netzwerk sonst noch so mitbenutzt.

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