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Darf ich Pokémons auf der Gloriette und im Augarten ...

Heute Redaktion
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Tausende Österreicher gehen mittlerweile in der Augmented-Reality-App Pokémon Go auf virtuelle Monstersuche. Und einige "Jäger" laufen dabei äußerst blindlings durch die Gegend und verlieren komplett ihre Umgebung aus den Augen. Dabei kommt es immer wieder zu Un-, Vor- und Zwischenfällen. "Heute Digital" liefert überraschende Antworten darauf, was bei der Pokémon-Jagd rechtlich zu beachten ist.

Tausende Österreicher gehen mittlerweile in der " liefert überraschende Antworten darauf, was bei der Pokémon-Jagd rechtlich zu beachten ist.

Grundstücke

Ein seltenes Mewtu taucht ausgerechnet im Hof des Nachbarhauses auf? "Also schnell über die Mauer gesprungen und es eingefangen, dann bin ich auch schon wieder weg!" Vorsicht, denn so geht das nicht! Im schlimmsten Fall flattert einem deshalb eine Besitzstörungsklage ins Haus - und die wird teuer. Und zwar deswegen, weil man sich unbefugt auf fremden Grundstücken aufhält - ob kurz oder lang, in einer Wohnung oder "nur" im Hof und Garten, ist dabei egal. Solche Besitzstörungsklagen werden in den meisten Fällen richtig, richtig teuer.

Wer unbedingt trotzdem zum Fang-Ort will, der hat nur eine Möglichkeit: Den oder die Mieter beziehunsgweise Besitzer fragen. Fragen kostet schließlich nichts und wer weiß - vielleicht ist der Anwohner selbst Pokémon-Go-Fan und sucht nach Teammitgliedern. Man sollte es aber auch nicht übertreiben und alle Parteien eines Hauses zum Fragen durchklingeln - hört man ein "Nein", dann belässt man es dabei. Bei öffentlichen Plätzen können  , in Kirchen oder an Gedenkstätten sollte man über ein Zücken des Smartphones generell selbst nachdenken.

Wälder, Wiesen, Äcker

"Gut, bleiben noch immer genug andere Orte, sonst darf man ja überall entlanggehen." Naja, ganz so einfach ist es nicht. Wald, ausgenommen Jungwald, darf in Österreich zu Erholungszwecken betreten werden. Beim Betreten muss man aber auf die Hinweistafeln achten, denn je nach Bundesland können Waldstücke per Forstgesetz befristet oder unbefristet gesperrt werden. Gleiches gilt für Jagdgebiete oder bei Wildfütterungen.

Äcker, Weiden und Wiesen sind im Regelfall ebenfalls tabu. Was besonders zu beachten ist: In Wien sollte man nicht einfach blindlings über öffentliche Grünflächen rennen. Zwar ist das Betreten von Rasenflächen "zu Erholungszwecken" erlaubt, wer aber darauf fährt, stampft, Ball spielt oder Blumen pflückt, zahlt bis zu 700 Euro Strafe. Überhaupt keinen Fuß darf man auf den Großteil der Rasenflächen in den Bundesgärten (Augarten, Belvederegarten, Burggarten und Schlosspark Schönbrunn inklusive der Wiesen der Gloriette in Wien, Hofgarten und Schlosspark Ambras in Innsbruck) setzen. Dort dürfen nur die eigens eingerichteten Liege- oder Spielwiesen betreten werden.

Auf der nächsten Seite: Was man auf Straßen, Gehwegen, bei Verletzungen und Schäden beachten muss

Straßen, Gehwege, Plätze

Eh klar, auch für Pokémon-Go-Spieler gelten wie für alle anderen Bürger die Verkehrsregeln und -gesetze. Autofahrer und Radfahrer sollten per Hausverstand schon mal gar nicht zum Smartphone greifen. Aber auch Fußgänger, die beim Spielen nicht auf den Verkehr achten, droht Ungemach. Fußgänger können mit bis zu 726 Euro zur Kasse gebeten werden, wenn sie sich nicht an die Straßenverkehrsordnung halten.

Dazu zählen etwa die beiden Fälle i, bei denen Pokémon-Jäger blindlings über Straßen und Gehwege stolperten. Zu den Vergehen zählen dabei nicht nur das Missachten roter Ampeln und das Betreten der Fahrbahn, sondern auch die Behinderung des Verkehrs. Und damit sind nicht nur die Autofahrer gemeint - auch wer als Passant anderen Fußgänger im Weg steht, kann belangt werden. Löst der Pokémon-Jäger noch dazu einen Unfall aus, dann wird es so richtig teuer.

Unfall, Schaden, Verletzung

Spieler, die aus Unachtsamkeit oder durch ein Missgeschick einen Schaden verursacht haben, sind meist durch eine private Haftpflichtversicherung geschützt. Wird allerdings vorsätzlich ein Schaden angerichtet - etwa, wenn man als "Abkürzung" über eine Motorhaube springt, um ein Pokémon zu fangen, dann kann man sich darauf einstellen, den gesamten Schaden aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Das gleiche Prinzip kommt bei Unfällen und Verletzungen zu tragen. Verletzt man sich beim Spielen bei einem Unfall, springt die private Unfallversicherung ein.

Das gilt (aber nur teilweise!) auch bei leichtsinnigen oder fahrlässigen Handlungen, die zu Verletzungen führen. In besonders groben Fällen der Fahrlässigkeit wird es aber vermutlich zu Rechtsstreiten um die Behandlungskosten kommen. Dazu zählt, dass man den Unfall betrunken oder durch Drogen beziehungsweise Medikamente beeinträchtigt verursacht hat, oder "durch erhöhtes Risiko hervorgerufen" - so wie bei Extremsportarten. Hat der Unfall bleibende Schäden verursacht und muss man privat dafür aufkommen, werden damit komplette Existenzen ruiniert. Fazit in allen Fällen: Augen auf eure Umgebung und passt auf euch auf!