Ob René Benko persönlich auftaucht – auch hier offen! Am Landesgericht Innsbruck dreht sich am Mittwoch, dem 24. April, jedenfalls erstmals alles um die persönliche Pleite von René Benko. Über dessen Vermögen wurde ja bereits am 8. März das Konkursverfahren eröffnet.
Nun findet die sogenannte gerichtliche Prüfungstagsatzung statt. Dabei treffen sich jene Gläubiger mit dem Insolvenzverwalter, die im Vorfeld ihre Forderungen angemeldet haben. Am Ende des Tages steht dann fest, wie hoch die Gesamtforderungen an René Benko tatsächlich sind.
Auch der Schuldner selbst, also Benko oder – viel wahrscheinlicher – sein Vertreter, nimmt zu den Forderungen Stellung. Dem Vernehmen nach soll es mittlerweile um einen dreistelligen Millionenbetrag gehen.
Bereits am Dienstag hat sich der zum Masseverwalter bestellte Innsbrucker Jurist MMag. Dr. Andreas Grabenweger der Kanzlei CHG Rechtsanwälte zu Wort gemeldet. Er muss nämlich, eine Mammutaufgabe, das Vermögen Benkos sichern und bewerten.
Als Grundlage dafür dient ihm das Vermögensverzeichnis, das Benko selbst abgegeben und unterschrieben hat. Mit dieser Signatur hat sich der ehemalige Immo-Investor laut Grabenweger verpflichtet, "sämtliche Vermögenswerte anzugeben und nichts zu verheimlichen".
Vertrauen ist gut, Misstrauen in diesem Fall wohl auch eine gute Wahl: Mit dem bloßen "Abarbeiten" dieses Vermögensverzeichnisses will sich der Masseverwalter nicht zufriedengeben. Er werde, so kündigt er in einer Aussendung an, nicht nur Geschäftsunterlagen, Verträge, Bankkonten und Co. akribisch prüfen, sondern auch mögliche Infoquellen im In- und Ausland aufspüren und den Angaben nachgehen.
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So möchte er, sofern vorhanden, weiteres, nicht angeführtes Vermögen aufspüren und Vermögensverschiebungen in der Vergangenheit feststellen. Hier sei, so Grabenweger, "zum einen viel Fingerspitzengefühl, aber auch eine konsequente Herangehensweise erforderlich".
Von dem Verfahren ist laut Masseverwalter René Benko persönlich und nicht indirekt über die Signa-Unternehmen betroffen. Dennoch handle es sich nicht um einen Privatkonkurs, sondern einen Unternehmenskonkurs. Grund: Benko hat zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung ein Beratungsunternehmen als Einzelunternehmer ohne Angestellte betrieben.
Abgewickelt wird, so erklärt Grabenweger, zudem ein klassisches Konkurs- und kein Sanierungsverfahren. Es gehe also nicht um die Fortführung des besagten Beratungsunternehmens, sondern um die Verwertung von Benkos Vermögen. Damit sollen die Forderungen der Gläubiger zumindest zum Teil abgedeckt werden.