In Neu-Delhi leben offenbar viele Taxler und Fahrtendienstleister in der ständigen Angst, von der Polizei ohne Kondom im Erste-Hilfe-Kasten erwischt zu werden.
"Vor kurzem wurde ich angehalten und habe ein Strafmandat bekommen, weil ich keine Kondome dabei hatte", schildert Uber-Fahrer Dharmendra gegenüber der "Times of India". Damit ihm das nicht noch einmal passiert, findet sich neben Paracetamol und Verbandszeug nun auch ein Packerl Kondome ("Gefühlsecht") in seinem Erste-Hilfe-Kasten.
So wie Dharmendra halten es viele andere Taxler und Fahrtendienstanbieter in Neu-Delhi. "Es ist für alle öffentlich zugänglichen Verkehrsmittel verpflichtend, jederzeit mindestens drei Präservative im Erste-Hilfe-Kasten mitzuführen", ist sich Kamaljeet Gill, Präsident des Anbieters SDA, der auf den Plattformen Ola und Uber aktiv ist, im Interview mit der Zeitung sicher.
Viele seiner Fahrer wüssten damit allerdings nicht viel anzufangen, so Gill. Dabei hätten Kondome mannigfaltige Einsatzmöglichkeiten – abseits der einen, die wohl jedem als erstes einfällt. So könnten damit kurzfristig Körperteile abgebunden werden, um Blutungen zu stoppen, oder Knochenbrüche fixiert werden. Und: "Man kann bis zu drei Liter Flüssigkeit einfüllen", erklärt der SDA-Präsident.
Gerücht hält sich hartnäckig
Viele Taxler und Fahrer der Konkurrenz sind davon überzeugt, abgestraft zu werden, sollten sie ohne Gummi erwischt werden. Auf Basis welcher Vorschrift oder Gesetz das passieren soll, das weiß aber niemand so genau. Der Clou: Laut Behörden gibt es den Kondom-Zwang gar nicht. Auch seitens der Polizei will man noch nie einen Lenker deswegen abgestraft haben. Der Inhalt der Erste-Hilfe-Kästen ist zwar genau festgelegt, mit keinem Wort werden im Gesetzestext allerdings Kondome erwähnt.
Eine mögliche Erklärung liefert ein anonym zitierter Mitarbeiter der Verkehrsbehörde von Neu-Delhi: Im Rahmen des jährlichen Fitnesstests würden die Lenker vor dem Gebäude regelmäßig von NGO-Mitarbeitern zum Thema "Safer Sex" angesprochen. Diese könnten irrtümlich für kontrollierende Behörden-Mitarbeiter gehalten worden sein.
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