Österreich

Darum hagelte es für einen Klimmzug 550 Euro Strafe

Heute Redaktion
13.09.2021, 13:47

Die saftige Strafe für einen Wiener Student löste eine hitzige Diskussion aus. Jetzt hat auch die Stadt Wien reagiert und eine Stellungnahme abgegeben: So kam es zu dem Klimmzug-Delikt.

"Ein Klimmzug mutterseelenalleine im Kurpark Oberlaa. 550 Euro – nach einem Einspruch. Die rotgrün regierte Stadt Wien und ihre Strafwut. Einfach unverständlich, wieso da nicht einfach auch eine Verwarnung reicht", echauffierte sich "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk auf Twitter und postete dazu ein Bild des Strafbescheids. Die Sache sorgte für heftige Diskussionen im Netz – "Heute" berichtete.

Jetzt hat die Magistratsdirektion der Stadt Wien auf den Vorfall reagiert. Pressesprecherin Andrea Leitner erklärt, warum es zu einer derart saftigen Geldstrafe gekommen ist:

"Wir haben es hier rein rechtlich mit dem Tatbestand der vorsätzlichen Missachtung eines abgesperrten Sportplatzes zu tun. Aus der Anzeige geht klar hervor, dass sich der Angezeigte in einen mehrfach mit Sperrbändern und Warnschildern als Sportplatz ausgewiesenen Bereich begeben hat. Dies wird auch vom Angezeigten bestätigt", so Leitner. Zum Tatzeitpunkt war das Betreten von Sportplätzen in ganz Österreich untersagt. Der Strafrahmen: bis zu 3.600 Euro.

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Strafmilderung verspielt?

"Wir geben zu bedenken, dass angesichts der ausdrücklichen Bestätigung des Angezeigten, die Absperrung bewusst ignoriert zu haben, eine Herabsetzung der Strafe nicht in Frage gekommen ist", so die Pressesprecherin.

Etwas Salz auf der klaffenden Wunde im Geldbörserl: Hätte der Student gleich auf "prekäre" Einkommensverhältnisse hingewiesen, wäre der Betrag vielleicht doch herabgesetzt worden, so Leitner. Allerdings habe er in seinem Einspruch lediglich angegeben, dass er Student sei und nebenbei arbeite – daraus lasse sich noch nicht erkennen, wie hoch seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind.

"Empfehlen Beschwerde beim Gericht"

Und noch ein Rückschlag für den Studenten: In seiner Reaktion hatte er auf einen früheren Klimmzug-Fall, bei dem das Verfahren in Folge eingestellt worden war, verwiesen und diesen Umstand in seiner eigenen Sache für sich beanspruchen wollen. Die Krux, so die Behörden, sei aber, dass sich der frühere Fall nicht auf einem abgesperrten Sportplatz zugetragen habe. Somit sei ein Vergleich nicht möglich.

"Wir empfehlen dem Studenten beim Verwaltungsgericht gegen das Straferkenntnis Beschwerde einzulegen, u.a. mit der Präzisierung der Einkommensverhältnisse. Die Beschwerde muss innerhalb eines Monats ab Zustellung des Straferkenntnisses beim Bezirksamt eingebracht werden", so die Sprecherin der Magistratsdirektion abschließend.

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