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Darum wird "Rape Day" in Österreich nicht verboten

Heute Redaktion
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Das PC-Game "Rape Day", bei dem es darum gehen soll, Frauen zu vergewaltigen, sorgt für Empörung. Anders als in Deutschland wird es in Österreich aber wohl nicht gesperrt werden.

Seit Tagen gibt es einen empörten Aufschrei gegen die Online-Plattform Steam. Dort soll ab April nämlich ein Spiel erhältlich sein, dessen Ziel darin besteht, virtuelle Frauen zu vergewaltigen. "Rape Day" heißt das Game eines unbekannten Entwicklers aus Japan.

In Deutschland hat man bereits reagiert und das Spiel bereits vor Erscheinen gemäß des dortigen Jugendschutzes gesperrt. Die SPÖ-Frauengeschäftsführerin Andrea Brunner hat am Mittwoch gefordert, das Spiel auch in Österreich zu verbieten.

Das wird aber aufgrund der unterschiedlichen Rechtslage beim Jugendschutz wohl nicht passieren. Anders als in Deutschland ist in Österreich noch nie ein Film oder ein Computerspiel verboten worden. Die folgenden Gründe erschweren ein Verbot in Österreich und bilden den Unterschied zu Deutschland.

Jugendschutz ist in Österreich, anders als in Deutschland, nicht Zuständigkeit des Bundes, sondern Ländersache. Dementsprechend hat jedes Bundesland sein eigenes Jugendschutzgesetz, das sich zum Teil von dem der anderen unterscheidet.

Das Jugendgesetz beschäftigt sich zudem vor allem mit der Weitergabe von jugendgefährdenden Medien an Kinder und Jugendliche, nicht aber an Erwachsene. Die Bundesländer können die Weitergabe von jugendgefährdenden Spielen an Jugendliche und Kinder verbieten, nicht aber an Erwachsene.

Beim deutschen Nachbarn ist die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BpjM) bundesweit für die Kontrolle von Medieninhalten zuständig. Schätzt sie ein Spiel als jugendgefährdend ein – etwa aufgrund von drastischer Gewaltdarstellung oder -verherrlichung oder verbotenen politischen Inhalten – kann sie es auf den Index setzen. Eine solche Behörde gibt es in Österreich nicht.

Die österreichischen Behörden setzen bei Computerspielen auf positive Empfehlungen statt auf Verbote. Die "Bundesstelle für die Positivprädikatisierung von Computer- und Konsolenspielen" (kurz: BuPP) wählt positive bzw. wertvolle Spiele aus und veröffentlicht sie in einer Datenbank auf einer eigenen Website. Die Stelle ist im Ministerium für Frauen, Familie und Jugend im Bundeskanzleramt angesiedelt.

(hos)

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