Neue Regel tritt in Kraft

Das ändert sich ab November für alle Autofahrer

Ab November gilt in Österreich wieder die Winterreifenpflicht. Wer bei Schnee und Eis falsch bereift unterwegs ist, riskiert bis zu 10.000 € Strafe.
13.10.2026, 10:45
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Der Winter rückt näher und damit wird es für Österreichs Autofahrer wieder ernst. Wer bei Schnee, Eis oder Schneematsch mit den falschen Reifen unterwegs ist, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Im schlimmsten Fall können sogar bis zu 10.000 Euro fällig werden.

Ab 1. November gelten auf Österreichs Straßen wieder besondere Vorschriften für die Bereifung. Allerdings bedeutet das nicht, dass jeder Autofahrer sofort auf Winterreifen wechseln muss. Entscheidend ist, wie die Fahrbahn tatsächlich aussieht.

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Ab 1. November gelten diese Regeln

Für Pkw und Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen beginnt am 1. November die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Sie gilt jedes Jahr bis zum 15. April.

Das bedeutet: Sobald Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Straße liegen, müssen auf allen vier Rädern geeignete Winterreifen montiert sein.

Ist die Fahrbahn hingegen trocken und herrschen keine winterlichen Straßenverhältnisse, dürfen Autofahrer auch während dieses Zeitraums mit Sommerreifen fahren.

Wichtig ist außerdem: Die Vorschrift betrifft nur Fahrzeuge, die tatsächlich unterwegs sind. Wer sein Auto mit Sommerreifen parkt, begeht damit noch keinen Verstoß.

Auch Ganzjahresreifen sind erlaubt

Nicht jeder Autofahrer benötigt einen eigenen Satz Winterreifen. Auch Ganzjahresreifen können die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Voraussetzung ist, dass die Reifen entsprechend gekennzeichnet sind. Anerkannt werden unter anderem folgende Markierungen:

- M+S

- M.S.

- M&S

- Schneeflockensymbol

Entscheidend ist aber nicht nur die Kennzeichnung. Auch die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe muss eingehalten werden.

Unter bestimmten Bedingungen dürfen statt Winterreifen auch Schneeketten verwendet werden. Dafür muss die Fahrbahn durchgehend oder fast vollständig mit Schnee oder Eis bedeckt sein.

Die Ketten müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht werden.

So viel Profil müssen Winterreifen haben

Wer bereits Winterreifen montiert hat, sollte vor der ersten Fahrt bei winterlichen Bedingungen unbedingt das Profil überprüfen.

Bei Pkw gelten folgende Mindestwerte:

- 4 Millimeter bei Radialreifen

- 5 Millimeter bei Diagonalreifen

Ist das Profil stärker abgefahren, zählt der Reifen rechtlich nicht mehr als Winterreifen. Das gilt selbst dann, wenn die entsprechende Kennzeichnung noch auf der Reifenflanke zu sehen ist.

Autofahrer sollten daher vor dem Winter nicht nur kontrollieren, welche Reifen montiert sind, sondern auch deren Zustand prüfen.

Bis zu 10.000 Euro Strafe möglich

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne geeignete Bereifung fährt, muss bei einer Polizeikontrolle mit einer Verwaltungsstrafe rechnen.

Besonders teuer kann es werden, wenn durch die fehlende Winterausrüstung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. In solchen Fällen reicht der gesetzliche Strafrahmen bis zu 10.000 Euro.

Die Polizei kann außerdem verhindern, dass der betroffene Lenker seine Fahrt fortsetzt.

Auch nach einem Unfall kann die falsche Bereifung unangenehme Konsequenzen haben. Wer bei Schnee oder Eis mit Sommerreifen unterwegs war, muss unter Umständen mit Problemen bei der Versicherung rechnen.

Zusätzlich kann dem Lenker ein Mitverschulden am Unfall angelastet werden.

Für Lkw und Busse gelten strengere Vorschriften

Bei schweren Fahrzeugen sind die Bestimmungen anders geregelt.

Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen müssen zwischen 1. November und 15. April mit der vorgeschriebenen Winterbereifung ausgestattet sein. Anders als bei Pkw gilt diese Verpflichtung unabhängig davon, ob die Straßen gerade trocken oder verschneit sind.

Für Omnibusse endet die entsprechende Pflicht bereits am 15. März.

Wann Autofahrer wechseln sollten

Viele Lenker orientieren sich beim Reifenwechsel an der bekannten Faustregel "von O bis O", also von Oktober bis Ostern. Rechtlich maßgeblich sind allerdings die Monate zwischen 1. November und 15. April sowie die tatsächlichen Fahrbahnverhältnisse.

Wer in dieser Zeit mit Schnee, Eis oder Schneematsch rechnen muss, sollte rechtzeitig für eine geeignete Bereifung sorgen.

Eine generelle Winterreifenpflicht bei trockenen Straßen gibt es für Pkw nicht. Sobald die Fahrbahn winterlich wird, kann die falsche Bereifung allerdings richtig teuer werden.

wil, 13.10.2026, 10:45
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