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Das alles steht im Text der Asyl-Notverordnung

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

Im Ministerrat am Dienstagabend hat man erstmals einen Begutachtungstext für die Asyl-Notverordnung vorlegen können, berichtet die "APA". Allerdings lässt dieser viele Fragen offen und eine baldige Umsetzung erscheint wenig wahrscheinlich. Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) hegte außerdem Zweifel daran, dass die Flüchtlingsobergrenze, bei der die Notverordnung zum Tragen kommen würde, überhaupt erreicht wird.

Im Ministerrat am Dienstagabend hat man erstmals einen Begutachtungstext für die vorlegen können, berichtet die "APA". Allerdings lässt dieser viele Fragen offen und eine baldige Umsetzung erscheint wenig wahrscheinlich. Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) hegte außerdem Zweifel daran, dass die Flüchtlingsobergrenze, bei der die Notverordnung zum Tragen kommen würde, überhaupt erreicht wird.

Anhand von Statistiken wird in dem neun Seiten langen Text darzulegen versucht, warum Österreich eine Notverordnung braucht, mit der Asylanträge zumindest beschränkt werden können. Der "überdurchschnittliche Zuzug von Schutzsuchenden" habe die Zahl der von Asylwerbern begangenen Straftaten steigen lassen. Darunter seien Diebstähle und Drogendelikte, aber "auch Vergewaltigungen und ein Mord" zu finden.

Zudem seien Gefängnisse überfüllt, hinter Gittern werde eine Radikalisierung geortet. Außerdem: "Die hohe Qualität des Asylverfahrens kann bei einer gleichbleibend hohen Zahl an Schutzsuchenden nicht mehr sichergestellt werden". weil es dazu keine personellen Kapazitäten gibt. Weit mehr als 60.000 Asylverfahren seien 2016 offen. Weiters werden Versorgungs- und Unterbringungsprobleme sowie massive Kosten, nämlich prognostizierte zwei Milliarden Euro für 2016, ins Rennen geführt. Nicht zuletzt wird auf die bereits jetzt kritische Arbeitsmarktsituation hingewiesen.

Große Fragezeichen

Gleichzeitig wird im Bericht damit gerechnet, dass es eine anhaltend starke Fluchtbewegung nach Europa geben wird, etwa eine Million Flüchtlinge aus Lybien, 1,5 Millionen aus Afghanistan. Mit der Notverordnung soll es der Regierung möglich sein, "Sonderbestimmungen" an den Grenzen umzusetzen - vereinfacht gesagt, Asylverfahren zu erschweren oder Flüchtlinge gleich direkt an der Grenze abzuweisen - außer sie haben Verwandte in Österreich oder sind der Gefahr von Folter oder anderweitigen Gefahren ausgesetzt.

Hinter dem Text stehen aber nach wie vor jene Fragezeichen, die seit Beginn der Debatte um die Obergrenze und die Notverordnung bestehen. Erstens ist nicht geklärt, ob die Umsetzung überhaupt rechtlich möglich und verfassungskonform ist. Zweitens ist die Vorgangsweise selbst bei der Umsetzung der Notverordnung unklar. Ungarn etwa hat bereits angekündigt, keine Flüchtlinge zurückzunehmen, die aus Österreich in "sichere" Drittländer zurückgeschoben werden. Drittens birgt die Verordnung in dieser Form die Gefahr, das Schlepperwesen zu verstärken. Wer nämlich in Österreich ist und dessen Fluchtroute nicht nachvollzogen werden kann, kann weiter Asyl beantragen.