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Das ändert sich 2019 für Autofahrer

Heute Redaktion
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Abbiegen bei Rot wird getestet
Abbiegen bei Rot wird getestet
Bild: picturedesk.com

Automatisiert Einparken, Rechts abbiegen bei Rot – sowohl in der Straßenverkehrsordnung als auch bei gesetzlichen Bestimmungen kommen einige wichtige Änderungen.

Auch 2019 wird sich wieder einiges auf Österreichs Straßen ändern. Der ÖAMTC gibt einen Überblick:



Automatisiertes Fahren-Verordnung: Die Verordnung erlaubt automatisches Einparken mit Einparkassistent und freihändig fahren auf Autobahnen und Schnellstraßen mit "Autobahnpilot". Offen ist, wann die Verordnung in Kraft tritt.

Rechts abbiegen bei Rot: Voraussichtlich ab 1. April 2019 startet ein einjähriger Probebetrieb für "rechts abbiegen bei Rot" in Linz und Wels, weitere Orte sind möglich.



Neues Vormerkdelikt: Das Befahren der Rettungsgasse wird zum Vormerkdelikt.



Digitale Vignette ohne Wartefrist: Kauft man online eine digitale Vignette, ist diese erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf gültig. Wer jetzt eine (Jahres)-Vignette braucht, die sofort gültig ist, hat nun auch die Möglichkeit, diese an den ÖAMTC-Stützpunkten oder allen Vertriebstellen der ASFINAG zu kaufen und damit gleich die Autobahn zu nutzen.



Preiserhöhungen Vignette: Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Vignettentarife angepasst und für 2019 um 2,2 Prozent angehoben. Somit kostet die Pkw-Jahresvignette im kommenden Jahr 89,20 Euro und jene für Motorräder 35,50 Euro.



140 km/h auf der Autobahn: Ein Jahr nach dem Start des 140 km/h-Betriebs auf der Autobahn könnte es zur Freigabe weiterer Strecken kommen.

Ausnahme von IG-L Tempolimits für E-Fahrzeuge: Für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie, die entsprechend gekennzeichnet sind, gelten auf Autobahnen oder Schnellstraßen Ausnahmen von den Geschwindigkeitsbeschränkungen des Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L). Voraussetzung ist, dass auf Hinweisschildern ausreichend darauf aufmerksam gemacht wird.



Verpflichtende Geräusche bei E-Fahrzeugen: Ab Juli 2019 müssen neu genehmigte E-Fahrzeuge bis 20 km/h Geschwindigkeit mit einem akustischen Fahrzeugwarnsystem ausgerüstet sein. Es soll unterschiedliche Geräusche fürs Beschleunigen und Bremsen geben. Eine Nachrüstung für bestehende Elektrofahrzeuge ist nicht vorgesehen.



Änderungen bei Fahrradregeln, Moped- und Führerschein-Prüfung: Für Radfahrer gilt am Ende eines Radfahr- oder Mehrzweckstreifens nun – neu – das Reißverschlusssystem (bisher hatten Radfahrer Nachrang). Außerdem neu für Radfahrer: Der Geradeausfahrende hat Vorrang, auch wenn er vom Rechtsabbieger gekreuzt wird. Die Mopedprüfung ist voraussichtlich ab 1. April am Computer zu absolvieren. Das Schummeln bei der Führerschein-Prüfung führt zu einer Wartefrist von neun Monaten.

Normverbrauch-Messungen WLTP / NEFZ: Das neue Testverfahren zur Ermittlung der Normverbräuche WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ist zwar schon seit 1. September 2018 für alle neuzugelassenen Pkw verpflichtend, allerdings wird laut geltender Verordnung auch im kommenden Jahr nur der NEFZ (Neue Europäische Fahrzyklus) in den Schauräumen und Prospekten ausgewiesen. Die österreichischen Automobilimporteure sicherten aber zu, ab Anfang 2019 die WLTP-Werte auf freiwilliger Basis zumindest auf www.autoverbrauch.at zu zeigen.



Sachbezug für Dienstwagennutzer: Ab kommenden Jahr darf ein neuer Dienstwagen nur mehr maximal 121 Gramm CO2 je Kilometer emittieren, damit der geringere Sachbezugswert von monatlich 1,5 Prozent der Anschaffungskosten bei uneingeschränkter privater Kilometerleistung zu versteuern ist. Andernfalls sind es monatlich 2 Prozent. Hierbei sind auch im kommenden Jahr die NEFZ-Werte heranzuziehen.

Verwaltungsstrafgesetz-Novelle u.a.: Ab 1. Jänner 2019 ist das Zurückziehen auch eines vollen Einspruchs möglich, bisher war das nur bei Einsprüchen der Höhe nach möglich. Außerdem wird die Möglichkeit einheitlicher Strafenkataloge durch Verordnung geschaffen, diese dürfen frühestens mit 1. Jänner 2019 in Kraft gesetzt werden.

(red)

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