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Das bedeutet das neue EU-Gesetz für User

Das EU-Parlament hat die EU-Urheberrechtsreform mit dem umstrittenen Artikel 13 angenommen. Das sind die Folgen.

Heute Redaktion
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Worum geht's?

Mit dem heute vom EU-Parlament in Straßburg verabschiedeten Gesetz will die EU das Urheberrecht an das digitale Zeitalter anpassen. 348 Abgeordnete votierten dafür, 274 dagegen. 36 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.

Für Redebedarf sorgt bei Internet-Nutzern und -Kreativen vor allem Artikel 13, dessen Bestimmungen in der aktuellen Fassung in Artikel 17 zu finden sind. Artikel 13 verlangt von Websites, dass sie für alle Inhalte, die unter das Urheberrecht fallen, vorab eine Lizenz erwerben müssen. Damit haften die Plattformen auch für Bilder, Videos oder Musik, die von ihren Nutzern hochgeladen wurden. Außerdem müssen die Dienste im Vornherein Inhalte blockieren, bei denen es sich um unerlaubte Kopien handeln könnte.

Ist das realistisch?

Nach Ansicht der Kritiker des neuen Gesetzes ist es nicht möglich, für sämtliche Inhalte der Welt Lizenzen zu erwerben. So warnte Youtube-Chefin Susan Wojcicki davor, dass das Gesetz Plattformen wie Google, Facebook oder YouTube zwingen könnte, nur noch Inhalte von einer Handvoll großer Unternehmen zuzulassen.

Kommen jetzt Uploadfilter?

Obwohl Uploadfilter im Gesetzestext nicht erwähnt sind, dürfte kein Weg an ihnen vorbeiführen. Für Dienste wie etwa YouTube, wo jede Minute rund 400 Stunden Video hochgeladen werden, aber auch für kleinere Plattformen, ist es unmöglich, manuell nach urheberrechtlich geschützten Inhalten zu suchen. Das ist nur mit technischen Mitteln, sogenannten Uploadfiltern, machbar.

Wieso ist das problematisch?

Diese Filter sind teuer und fehleranfällig. Besonders weniger finanzstarke Plattformen wollen kein Risiko eingehen, wegen verbotener Inhalte zur Rechenschaft gezogen zu werden. So dürften die Filter eher zu streng urteilen und eigentlich unbedenkliche Inhalte, wie etwa Let's-play-Videos, blockieren.

Kritiker sprechen von einer Einschränkung der Redefreiheit. Das EU-Parlament hat eingeräumt, dass es hier zu Problemen kommen könnte und hat in der Richtlinie Beschwerdemöglichkeiten vorgesehen, mit denen sich Nutzer gegen ungerechtfertigte Löschungen oder Sperrungen wehren könnten. Ob Einzelne diesen aufwendigen Prozess auf sich nehmen werden, ist allerdings fraglich.

Sind Memes jetzt verboten?

Artikel 13 wurde in den Diskussionen um die Urheberrechtsreform von Kritikern häufig als Meme-Verbot bezeichnet. Laut EU-Parlament ist dem aber nicht so. Demnach verpflichtet die Reform die EU-Staaten, das kostenlose Hochladen "von Teilen von Werken zum Zitieren, zur Äußerung von Kritik, für Rezensionen, für Karikaturen, Parodien oder Persiflagen" zu schützen. Dies umfasst auch Memes und bewegte Bilder im GIF-Format.

Gilt Artikel 13 für alle Websites, also auch private Blogs und Foren?

Ja. Es gibt aber eine sogenannte Start-up-Klausel. Demnach sind Plattformen von der Pflicht, geschützte Inhalte zu lizenzieren oder von Vornherein zu blockieren ausgenommen, wenn sie weniger als zehn Millionen Euro Umsatz machen, weniger als fünf Millionen monatliche Besucher haben oder jünger als drei Jahre sind. Erfüllt eine Plattform eine dieser Bedingungen nicht mehr, gilt Artikel 13 ohne Ausnahme auch für sie.

Was hat es mit Artikel 11 auf sich?

Neben Artikel 13 sorgte vor allem auch Artikel 11 (in der aktuellen Fassung Artikel 15) für Diskussionen. Das sogenannte Leistungsschutzrecht verbietet es, ohne Lizenz mehr als "einzelne Worte oder sehr kurze Textausschnitte" von News auf Websites zu platzieren. Das heißt, dass Suchmaschinen, News-Aggregatoren oder soziale Netzwerke für Artikel-Vorschauen bezahlen müssen. Es gibt keine Ausnahmen für Einzelpersonen oder Kleinunternehmen.

Wann tritt die Reform in Kraft?

Der endgültig letzte Schritt ist die Verabschiedung des Gesetzes im Europäischen Rat, in dem die Regierungen der Mitgliedsstaaten versammelt sind. Das wird vermutlich am 9. April passieren. Die Richtlinie muss dann von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden. Dafür sind zwei Jahre vorgesehen – also bis 2021.

Demo gegen die EU-Urheberrechtsreform in Wien (Quelle: Video3) (jcg)

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