Die Änderungen im Studentenheimgesetz (StudHG) sollen Vorteile sowohl für die Studierenden als auch für die Heimträger mit sich bringen. Die geltenden Richtlinien stammen aus dem Jahr 1986 und wurden zuletzt 1999 novelliert.
Faßmann verspricht mit den Neuerungen mehr Rechtssicherheit für Studierende, da es einen Mindestschutz für Studierende in allen Studentenheimen – gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen – vorsieht.
Auch die Kündigung wird neu geregelt. Weitere Vorteile für Studierende seien die flexiblere Gestaltung der Vertragsdauer und, dass die Vergabe von Heimplätzen transparenter erfolgen soll. Außerdem sollen überhöhte Kautionen künftig gesetzlich verhindert werden.
Freude bei Studentenvertretung
Von Seiten der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) werden die Änderungen begrüßt. Immerhin sei es "schon seit Jahren längst überfällig, das Studentenheimgesetz an die Bedürfnisse der heutigen Studierenden anzupassen. Nicht nur das Studium hat sich verändert, sondern auch die Lebensumstände der Studierenden. Insbesondere die Suche nach Wohnraum wird für viele zunehmend schwieriger. Es ist sehr gut, dass die Politik hier reagiert und uns gesetzliche Rückendeckung bietet", so Johanna Beer, ÖH-Vorsitzende der Uni Innsbruck.
Die Bilder des Tages:
(red)