Politik

Sie sollen die neuen Volksanwälte werden

Der Hauptausschuss des Nationalrats schlug am Donnerstag drei Personen als neue Volksanwälte vor. ÖVP, SPÖ, FPÖ und Jetzt stimmten zu.

Heute Redaktion
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Geht es nach dem Hauptausschuss des Nationalrats werden die neuen Volksanwälte Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz heißen. Am Donnerstag stimmten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Jetzt dafür, dem Nationalrat einen entsprechenden Wahlvorschlag vorzulegen. Ab Juli 2019 soll das Trio die Nachfolge von Günther Kräuter, Gertrude Brinek und Peter Fichtenbauer antreten.

Laut Bundesverfassung obliegt es den drei mandatsstärksten Parteien im Nationalrat, Mitglieder für die Volksanwaltschaft zu nominieren. Demnach hat die ÖVP Amon, die SPÖ Achitz und die FPÖ Rosenkranz vorgeschlagen. Die Parteien sollen geltend gemacht haben, dass alle drei Kandidaten "bestens geeignet" seien und "die von der Verfassung geforderten Qualifikationen" mitbrächten, heißt es in der offiziellen Aussendung der Parlamentsdirektion. Auch Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka soll sein Wohlwollen bekundet haben.

Kritik von Neos, teilweise von Jetzt

Wolfgang Zinggl (Jetzt) und Stephanie Krisper (Neos) übten Kritik: Es wäre aus demokratiepolitischer Sicht besser, hätten die kleineren Fraktionen ein Nominierungsrecht für Volksanwaltschaftskandidaten. Außerdem vermisse man ein Hearing mit den von SPÖ, ÖVP und FPÖ nominierten Kandidaten.

Krisper wies auf verfassungsrechtliche Bedenken hin. "In Wahrheit" handle es sich um keine Wahl der Volksanwälte, sondern um eine Entsendung durch die mandatsstärksten Parteien im Nationalrat, kritisierte sie.

Volksanwaltschaft 1977 eingerichtet



Die Volksanwaltschaft wurde im Jahr 1977 als Hilfsorgan des Parlaments zur Kontrolle der Verwaltung eingerichtet. Mit Juli 2019 beginnt die achte Funktionsperiode. Volksanwälte sind überparteilich und können nicht abgewählt werden. Sie werden vom Nationalrat für eine Funktionsperiode von sechs Jahren gewählt, wobei eine einmalige Wiederwahl möglich ist.

Ihre Aufgabe ist es, behauptete oder vermutete Missstände in der Verwaltung zu überprüfen. Seit Juli 2012 tritt sie auch als Prüfer von Foltervorwürfen auf. Sie darf daher überall dort, wo Menschen festgehalten werden, etwa in Gefängnissen oder Pflegeheimen, die Einhaltung der Menschenrechte überprüfen.

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