Versuchen Sie, eine schriftliche einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses mit Ihrem Chef zu vereinbaren. Haben Sie damit keinen Erfolg, besteht die Möglichkeit eines „Mutterschaftsaustritts“. Das ist bis spätestens drei Monate vor Ende der gesetzlichen Karenz möglich.
Im Vergleich zur selbst ausgesprochenen Kündigung hat das einen großen Vorteil: und zwar, dass Sie dadurch einen Auszahlungsanspruch für Ihre Abfertigung erhalten. Achtung: Dafür müssen Sie mindestens 36 Einzahlungsmonate gesammelt haben.
„Haben Sie noch weitere Fragen rund um das Thema Karenz? Unsere Experten beraten Sie kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Telefonnummer: 057171-22 000