Minister-Machtwort von Heinz Faßmann! Wie aus der Novelle der Covid-19-Schulverordnung hervorgeht, hat der Politiker eine Reihe von Entscheidungen für den coronabedingten Schulbetrieb getroffen. Die Wichtigste betrifft eine Ausnahmeregelung für das Sitzenbleiben. Wer nur ein "Nicht genügend" im Jahreszeugnis hat, darf automatisch in die nächste Schulstufe aufsteigen und muss im Herbst auch keine Wiederholungsprüfung bestehen. Sogar, wenn jemand zwei oder mehr "Fleck" kassiert, ist dies möglich – in diesem Fall muss aber die Konferenz der unterrichtenden Lehrer dafür stimmen.
Eben diese Beurteilungskonferenzen finden – wie auch bereits im vergangenen Jahr – erst in der allerletzten Schulwoche statt. Bringen Lehrer davor mit ihren Schülern davor dennoch nicht den kompletten "Stoff" durch, können Teile davon ins Wintersemester verschoben werden. Dies muss der Direktor in Absprache mit dem jeweiligen Lehrer verfügen.
Neue Regelungen gibt's nun auch bezüglich der Testpflicht an Schulen: Keinen Nasenvorraumtest (an jedem ersten Schultag einer Unterrichtswoche) brauchen künftig jene Kids und Teenager, die in den vergangenen sechs Monaten eine Corona-Infektion durchgemacht haben und daher im Blut nachweisbare Antikörper besitzen.
Weiter verboten bleiben heuer Sportwochen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen. Einzige Ausnahme: Berufsorientierung.