Politik

Das passiert, wenn du dich im Jänner nicht testen lässt

Die neuen Maßnahmen im dritten Lockdown gelten grundsätzlich bis 24. Jänner. Doch bereits davor ist ein "Freitesten" möglich.

Leo Stempfl
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Massentests in der Messe
Massentests in der Messe
Denise Auer

In der ersten Phase der Strategie für die kommenden Monate sollen die Zahlen an Corona-Neuinfektionen runtergedrückt werden. Dazu gibt es Ausgangssperren, Handel und körpernahe Dienstleistungen werden geschlossen, ebenso die Schulen. Mehr dazu hier.

Diese Maßnahmen gelten grundsätzlich bis 24. Jänner, Schulen sollen allerdings schon am 18. wieder zum Regelbetrieb übergehen. Und bereits davor können weitere Freiheiten "erworben" werden.

Massentests ab 15. Jänner

Wer sich im Rahmen der angekündigten, bundesweiten Massentests am 15., 16. und 17. Jänner testen lässt, soll mehr Freiheiten erwerben können. Ein Beispiel dafür sind Treffen mit einem anderen Haushalt.

Wer sich nicht testen lässt, muss mit weiteren, ganztägigen Ausgangsbeschränkungen rechnen und darf Orte, an denen Maskenpflicht gilt, nur mit FFP2-Maske betreten. Getestete Personen dürfen hingegen ab 18. Jänner Gastronomiebetriebe und Geschäfte besuchen.

Schüler: Test oder FFP2-Maske

Formelle Voraussetzung ist ein Antigen-Test, der nicht älter als eine Woche sein darf. Mit diesem soll ab 18. Jänner auch Kultur, Tourismus und Sportveranstaltungen wieder unter strengen Auflagen möglich sein.

Schüler und Lehrer ohne negativem Testergebnis müssen eine FFP2-Maske tragen, heißt es weiter.

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