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Das Schächten verbieten? FPÖ blitzt ab

Heute Redaktion
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Bild: AFP

Als "grausame Todesfolter" und "barbarische Tötungspraxis" haben FPÖ-Politiker das Schächten von Tieren bezeichnet - und ein grundsätzliches Verbot gefordert. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser erteilte dieser Forderung eine Absage.

Als haben FPÖ-Politiker das Schächten von Tieren bezeichnet - und ein grundsätzliches Verbot gefordert. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser erteilte ihnen nun eine Absage.
FP-Abgeordnete hatten die Ressortchefin in einer parlamentarischen Anfrage nach dem rituellen Schlachten und den aus ihrer Sicht zunehmenden Vorfällen von illegalem Schächten gefragt. Da das Tierschutzrecht in die Vollziehung der Länder fällt, konnte Oberhauser nicht mit aktuellen Zahlen aufwarten. Die Gesundheitsministerin erteilte einem grundsätzlichen Verbot des Schächtens aber eine Absage: Es gebe keine Überlegungen, denn "in Österreich ist die Religionsausübungsfreiheit ein verfassungsmäßig verbrieftes Recht".

Schächten, das rituelle Schlachten im Islam, ist hierzulande unter bestimmten Umständen erlaubt. Laut Tierschutzgesetz müssen alle Tiere unmittelbar nach dem Schnitt betäubt werden. Schächtungen dürfen nur in einem zertifizierten Schlachthof und unter Beisein eines Tierarztes stattfinden.