Politik

Das sind die Eckpunkte der Bildungsreform

Der von der Regierung mit den Grünen vereinbarte Gesetzesentwurf soll heute im Parlament eingebracht werden. "Heute" hat die Details.

Heute Redaktion
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Einig: Bildungsministerin Hammerschmid (SPÖ), Wissenschaftsminister Mahrer (ÖVP, li.) und der grüne Bildungssprecher Walser
Einig: Bildungsministerin Hammerschmid (SPÖ), Wissenschaftsminister Mahrer (ÖVP, li.) und der grüne Bildungssprecher Walser
Bild: Helmut Graf

Ein wichtiger Eckpunkt der Reform sind flexible Gruppenbildungen und Unterrichtsformen für Schüler und Pädagogen. Auch die Dauer von Unterrichtseinheiten und die Öffnungszeiten von Schulen werden flexibilisiert. Die Klassenschüler-Höchstzahl von 25 wird verfassungsrechtlich verankert. Heißt: Ist die Durchschnittszahl der Schüler pro Klasse zu hoch, gibt es kein Ja zum Lehrer-Stellenplan. Damit will man der Kritik an aufgeblähten Klassen entgegenzuwirken.

"Bildungs-Controlling" kommt

Schulleiter werden in Zukunft nach österreichweit standardisierten Verfahren ausgewählt. Externe Experten führen dafür die Begutachtung durch. Erstmals wird in den Bundesländern ein "Bildungs-Controlling" eingeführt, in das der Bund Einsicht nehmen kann. Die Verrechnung des Lehrpersonals erfolgt einheitlich über das Bundesrechenzentrum. Die Auswahl von neuen Lehrern passiert künftig an den Schulen.

Schulcluster aus zwei bis acht Schulen

Die Reform ermöglicht, dass sich zwei bis maximal acht Schulen zu einem Schulcluster zusammenschließen können. An jedem Standort bleibt eine Ansprechperson erhalten. Ziel: stärkere regionale Zusammenarbeit und ein Ende des fachfremden Unterrichts. Die Cluster sollen auch sicherstellen, dass in Regionen mit sinkenden Schülerzahlen Kleinstschulen erhalten werden können. Die Clusterbildung erfolgt grundsätzlich freiwillig.

Einen verpflichtenden Zusammenschluss kann es nur geben, wenn zumindest einer der involvierten Standorte weniger als 200 (Bundesschulen) bzw. 100 (Pflichtschulen) Schüler hat, die Schulstandorte nicht weiter als fünf Kilometer voneinander entfernt sind und die Schülerzahlen an zumindest einem Standort im Sinken begriffen sind.

So genannte Mischcluster, also Zusammenschlüsse von Pflicht- und Bundesschulen, erfolgen ausschließlich freiwillig und unter Zustimmung der betreffenden Schulerhalter. Die Mittel, die durch die Bündelung von Leitungsfunktionen frei werden, werden in Unterstützungspersonal für die Schulen investiert.

Modellregion für die Gesamtschule

Bis zuletzt wurde über technische Details zur Erprobung der Modellregionen der gemeinsamen Schule der 10- bis 14-Jährigen verhandelt. Konkret wurde jetzt vereinbart, dass eine Schule mittels einfacher Mehrheit der Erziehungsberechtigten und der Lehrer zur gemeinsamen Schule werden kann – aber nur unter gewissen Bedingungen:

-) Zwei Drittel aller Lehrer müssen bei der Beschlussfassung anwesend sein.

-) Bei einer weiteren Abstimmung muss ein Drittel aller Eltern zustimmen.

-) Nicht mehr als 15 % aller Schüler der 5. bis 8. Schulstufe und höchstens 15% aller Schulen können zur gemeinsamen Schule werden.

-) Pro Bundesland dürfen nicht mehr als 5.000 Schüler von als Gymnasien geführten Unterstufen einbezogen werden. (bob)