Kernpunkte sind die Offenlegung von Parteispenden ab 5.000 Euro und eine Anhebung der Parteienförderung auf Bundesebene um gut zehn Mio. Euro. Sponsoring und Inserate bleiben aber Grauzonen: Zum Teil gravierende Mängel sehen Experten im neu beschlossenen Transparenzpaket.
Kanzler Werner Faymann (S) und Vizekanzler Michael Spindelegger (V) kündigten nach dem Ministerrat Verhandlungen mit der Opposition an, auf deren Zustimmung die Regierung bei dem im Verfassungsrang liegenden Transparenzpaket angewiesen ist. FPÖ, Grüne und BZÖ fordern jedoch noch Nachbesserungen.
Sachspenden, Inserate, Personalleihen, Sponsoring und "Scheinaufträge": Parteienfinanzierungs-Experte Hubert Sickinger kritisiert, dass diese Stellen nicht als Spenden erfasst und daher auch nur summarisch aufgelistet werden. Von wem diese Zuwendungen kommen, muss laut Entwurf nicht angegeben werden. Auch müssen dabei nur die Gesamtbeträge angeführt werden. Sickinger würde es für sinnvoll halten, wenn man auch hier angeben muss, von wem die Leistungen kommen (sofern sie den Wert von 5.000 Euro übersteigen).
Probleme auch bei Spenden
Einen Widerspruch sieht der Experte bei der Begriffsdefinition der "Spende": Unter anderem lässt sich dort herauslesen, dass Zuwendungen von Interessensvertretungen wie Industriellenvereinigung oder Wirtschaftsbund nicht unter den Spenden-Begriff fallen. Sickinger vermutet hier ein Versehen. Denn im § 7 hingegen werden genau diese Zuwendungen ("Gesamtsumme der Spenden von auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhenden Berufs- und Wirtschaftsverbänden, von Anstalten, Stiftungen oder Fonds") unter dem Spenden-Begriff angeführt.
Wahlkampfgelder steigen
Interessant ist für Sickinger auch ein Detail bei der Wahlkampfkostenrückerstattung: All jene Parteien, die bei einer Nationalratswahl mehr als ein Prozent der Stimmen erhalten, bekommen künftig deutlich mehr an Förderungen. Bisher haben sie nur Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit erhalten, aber nicht die Wahlkampfkostenerstattung. Künftig haben auch diese Parteien Anspruch auf Fördermittel - und zwar ein halbes Jahr lang nach der Wahl.
Großer Spielraum bei Strafen
Kritisch sieht Sickinger, dass bei Geldstrafen eine zu ungenaue Definition vorgesehen sei: Bei unkorrekten Angaben bis zu 30.000 Euro, bei nicht gemeldeten Unternehmensbeteiligung bis zu 100.000 Euro. Sickinger stößt sich an der Definition "bis zu" - das lasse zu viel Spielraum zu.
"Parteien-Transparenz-Senat": Er verhängt künftig die Geldbußen. Entscheidungen sollen hier einstimmig fallen - Sickinger würde lieber einen Mehrheitsbeschluss sehen.
Abgeordnete müssen Rechenschaft ablegen
Als positiv bezeichnete der Experte, dass nicht nur jene politische Parteien, die bereits Förderungen beziehen, von den Offenlegungspflichten betroffen sind, sondern alle, die sich an Wahlen beteiligen. Auch, dass Abgeordnete von der Rechenschaftspflicht umfasst sind, sei positiv. Hier könne er sich aber noch vorstellen, dass auch sonstige Parteifunktionäre unter die Regelungen fallen.
"Sehr positiv" sei auch die Wahlkampfkostenbeschränkung mit maximal sieben Mio. Euro (für Nationalrats- und Landtagswahlen) - wobei er diese Summe für kleinere Bundesländer als zu hoch angesetzt betrachtet.
Verdoppelung der Parteienförderung
Die Verdoppelung der Parteienförderung auf Bundesebene (auf 5 Euro pro Wahlberechtigtem bzw. 31,7 Mio. Euro pro Jahr) will Sickinger zumindest nicht kritisieren. Einerseits seien die Bundesparteien ohnehin hoch verschuldet, andererseits werde es aufgrund der strengeren Regelungen in Zukunft auch weniger Großspenden geben. Ein Problem sie aber, dass auf Landesebene bei den Förderungen keine Veränderungen (also Kürzungen) kommen.