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Das solltest du bei Reisen nach Ungarn derzeit bedenken

Reisen nach Ungarn sind derzeit nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Der ÖAMTC rät auch zur Vorsicht beim Kauf der E-Vignette.

Jochen Dobnik
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Aufgrund der Corona-Pandemie sind Reisen nach Ungarn derzeit nur eingeschränkt möglich. 
Aufgrund der Corona-Pandemie sind Reisen nach Ungarn derzeit nur eingeschränkt möglich. 
picturedesk.com

Bis voraussichtlich 7. April darf man nur aus triftigen Gründen wie einem dringenden und unaufschiebbaren Arztbesuch nach Ungarn einreisen. Touristische Reisen sind nicht erlaubt. Österreicher dürfen jedoch für die Dauer von max. 24 Stunden in eine 30 Kilometer von der Staatsgrenze entfernte Zone einreisen, egal zu welchem Zweck.

Reisen im 30-Kilometer-Radius erlaubt

Beim Grenzübertritt ist jedenfalls ein Nachweis der Staatsbürgerschaft vorzuweisen. Bei einem Arztbesuch außerhalb des 30 km-Radius ist zusätzlich eine Terminbestätigung des Arztes und eine Sondergenehmigung der ungarischen Polizei erforderlich. Die Wiedereinreise nach Österreich ist ohne Test- und Quarantänepflicht, jedoch mit Registrierung möglich. Für eine mögliche Begleitperson ist noch zusätzlich ein negativer Corona-Test vorgeschrieben.

Direkt nach der österreichischen Grenze sind alle ungarischen Autobahnabschnitte mautpflichtig. Das wird auch elektronisch kontrolliert. Die E-Vignette kann auch bereits in Österreich besorgt werden.

Vorsicht bei der E-Vignette

"Beim Kauf der E-Vignette für Ungarn treten immer wieder Fehler auf – mit dem Resultat teils hoher Mautnachforderungen", warnt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Für Pkw bis 3,5 Tonnen werden im Zuge einer Nachforderung 14.875 Forint fällig (rund 46 Euro), bei verspäteter Zahlung oder "unbemerkter" mehrmaliger Nutzung der Autobahn mit ungültiger Vignette steigt der Betrag um ein Vielfaches.

"Am häufigsten wird das Kennzeichen oder das Länderkürzel beim Kauf falsch eingegeben", weiß die Expertin. Sie rät: "Der Käufer der E-Vignette ist für die richtige Eintragung des Kennzeichens verantwortlich und sollte die Schreibweise vor dem Bezahlen daher – am besten zweimal – kontrollieren." Für eine Korrektur der Daten nach Kaufabschluss wird eine Gebühr von fünf Euro erhoben.

Um Irrtümer auszuschließen

Auch bei der Auswahl der jeweiligen Fahrzeugkategorie schleichen sich ab und zu Fehler ein. Kategorie D1 gilt für Motorräder sowie Pkw mit maximal 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und zugelassen für bis zu sieben Personen inklusive deren Anhänger. "Vor Auswahl der richtigen Vignettenkategorie schadet es nicht, einen Blick in den Typenschein zu werfen", sagt Pronebner.

Außerdem sollte der Kaufbeleg zwei Jahre lang lichtgeschützt aufbewahrt werden, falls Berichtigungen oder Beweise innerhalb der Verjährungsfrist nötig werden. "Noch besser ist es, ihn abzufotografieren, denn der Beleg bleicht schnell aus und ist nach wenigen Monaten kaum oder gar nicht mehr lesbar".

Fährt man irrtümlich ohne E-Vignette auf eine gebührenpflichtige Straße, hat man 60 Minuten Zeit, die Straßengebühr an einer der ungarischen Verkaufsstellen bzw. Tankstellen oder online unter ematrica.nemzetiutdij.hu nachzuzahlen.