Rechtsexperte klärt auf

Dauerlärm vom Nachbarn – wie sich Mieter wehren können

Wenn der Nachbar zur Lärmquelle wird, kann das die Nerven strapazieren. Doch ab wann ist Lärm unzumutbar, und welche Rechte haben Mieter?
Hannah  Maier
23.02.2025, 14:36

Laute Partys, bellende Hunde oder stundenlanges Kindergeschrei – wenn die Nachbarn ständig Lärm machen, kann das durchaus belastend sein. Die Polizei kann zwar anlassbezogen gerufen werden, doch was können Mieter tun, wenn selbst diese Maßnahme langfristig keine Verbesserung der Situation bringt?

"Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, zivilrechtlich dagegen vorzugehen und auf Unterlassung zu klagen. Dabei gibt es aber einige Dinge zu beachten", erklärt Richter und Experte für Wohn- und Mietrecht, Martin Eberwein.

Wann ist Lärm erlaubt?

Ob ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch besteht, wird im Einzelfall entschieden. Berücksichtigt werden müssen Wohngebiet, Lautstärke, Häufigkeit der Lärmbeeinträchtigung und auch die Tageszeit. "Es gibt grundsätzlich zwei Kriterien. Der Lärm muss ortsunüblich sein und dieser Lärm muss mich in der ortsüblichen Nutzung der Wohnung wesentlich beeinträchtigen", erklärt der Experte.

Waltraud Berger, Präsidentin des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien und Rechtsmittelrichter Martin Eberwein
Sabine Hertel

Kinderlärm ist in einer Wohnung im städtischen Gebiet meistens als ortsüblich einzustufen. Aber die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr muss eingehalten werden. Das Gleiche gilt für Hundehalter. Hundebellen mag in der Stadt ortsüblich sein, aber nicht mehrere Stunden durchgehend oder spät in der Nacht. Übrigens hat die Rechtssprechung für den Stadtteil Grinzing den Lärm von Buschenschanken als ortsüblich eingestuft.

Experte hat Tipps

Wenn man den Weg zum Gericht einschlägt, empfiehlt es sich, die Lärmbelästigung genau zu dokumentieren und auch mittels Video- oder Tonaufzeichnungen festzuhalten. Auch Zeugen können hilfreich sein. Grundsätzlich liegt die Beweislast beim Kläger. Auch wenn erfolgreich auf Unterlassung geklagt wird, muss man bei Verstößen seitens des Beklagten wieder selbst tätig werden.

Mietwohnungen machen in Wien 77 Prozent der Wohnverhältnisse aus (Stand 2023). "Der Vermieter hat gegenüber den Mietern Schutz- und Sorgfaltspflichten. Meldet ein Mieter ein Problem, muss der Vermieter sich darum kümmern – wie genau, liegt in seinem Ermessen. Er kann Mietern auch aufgrund von unleidlichem Verhalten kündigen, wobei Lärmbelästigung ein möglicher Grund sein kann", erklärt Eberwein.

Vorsicht vor Prozesskosten-Risiko

Grundsätzlich empfiehlt der Experte: "Zunächst einmal miteinander reden". Ein gerichtliches Verfahren sollte immer die Ultima Ratio sein. Beachten müsse man nämlich auch die Prozesskosten. "Derjenige, der den Fall verliert – das kann also auch der Kläger sein – muss die Kosten für seinen Anwalt, die Kosten für den Anwalt der Gegenseite sowie Gerichtskosten und eventuell auch Kosten für Sachverständige übernehmen", warnt Eberwein.

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