Beginnende Demenz, Desorientierung, dazu eine erhöhte Sturzneigung mit schwerer Gangunsicherheit: Die betroffene Oberösterreicherin ist wahrlich nicht zu beneiden.
Vor Kurzem dann die böse Überraschung: Trotz der umfassenden Einschränkungen sollte die Frau nur Pflegegeldstufe 2 erhalten. So stand es zumindest im Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt.
Die Angehörigen hatten große Zweifel und schalteten die Kammer ein. Die Bezirksstelle Freistadt intervenierte für die Betroffene.
Es kam schließlich zu einem Vergleich: Die Frau erhielt die Pflegestufe 4 und kriegt seitdem monatlich deutlich mehr Geld.
Für Präsident Andreas Stangl ist der AK-Erfolg der Beweis, dass es sich lohne, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. "Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung vor Ort – besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten."
„"Besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten." AK-Präsident Andreas Stangl“
Fast 69.000 Euro hat die Arbeiterkammer Oberösterreich vor Kurzem für einen 60-Jährigen erstritten. Der Mann aus dem Bezirk Vöcklabruck war im Krankenstand gekündigt worden.
Der Betroffene wollte die Argumentation seines ehemaligen Arbeitgebers nicht akzeptieren. Er wandte sich an die AK-Experten. Es kam schließlich zu einem Gerichtsverfahren mit einem rechtskräftigen Urteil im Sinne des Betroffenen.