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Demo-Veranstalter müssen für Schäden nicht zahlen

Heute Redaktion
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Vermummte warfen bei der Demo gegen den Rechten-Kongress Farbbeutel.
Vermummte warfen bei der Demo gegen den Rechten-Kongress Farbbeutel.
Bild: Privat

Für Schäden, die bei der Demo gegen den Rechten-Kongress 2016 entstanden sind, hätten die Organisatoren zahlen sollen. Das Landesgericht hob allerdings das erstinstanzliche Urteil auf.

Für die Farbbeutel-Anpatzerei hätten die Organisatoren einen Batzen Geld zahlen sollen, nämlich 23.263,45 Euro.

Diese Summe wurde vom Kaufmännischen Verein in Linz und einem Linzer Wirt eingeklagt, weil bei der Demonstration gegen den Rechten-Kongress in den Redoutensälen das Gebäude in der Landstraße 49 mit Farbbeuteln beworfen worden war.

Passiert ist das Ganze 2016. Damals fand in Linz eine der größten Veranstaltungen von Rechtsaußen-Organisationen statt. Dagegen wurde protestiert. Im Zuge dieser Proteste kam es zu jener Farbbeutel-Aktion.

Bezirksgericht urteilte: Organisatoren müssen zahlen

Beim Prozess vor dem Bezirksgericht in Linz im Sommer bekamen die Kläger recht. Die Demo-Organisatoren vom Bündnis "Linz gegen Rechts" sollten eben jene gut 23.000 Euro Schadenersatz zahlen.

Begründet wurde das folgendermaßen: "Die Beklagten wären bereits zu Beginn der Versammlung am Bahnhofsplatz angehalten gewesen, die Personen der Demonstrantengruppe auf solche Gegenstände (etwa die Farbbeutel; Anm.) zu durchsuchen, sie zur Beseitigung ihrer Vermummung aufzufordern und widrigenfalls an der Teilnahme der Demo zu hindern."

Schon damals sorgte das Urteil für Wirbel. Weil: Es hätte bedeutet, dass Demo-Veranstalter künftig vor Beginn alle Teilnehmer durchsuchen müssten. Und: Es müsste sichergestellt werden, dass keine Teilnehmer – unkontrolliert – später zum Demo-Zug stoßen könnten. Ein Ding der Unmöglichkeit.

Landesgericht hob erstinstanzliches Urteil auf

Jetzt gibt es ein neues Urteil. Wie das Bündnis "Linz gegen Rechts" mitteilt, hat das Landesgericht als zuständiges Berufungsgericht das erstinstanzliche Urteil abgeändert. Heißt: Die Demo-Organisatoren müssen NICHT zahlen.

"Das Recht auf Verhandlungsfreiheit ist eines unserer unentbehrlichsten demokratischen Rechte", erklart Harald Grunn, Landesvorsitzender des KZ-Verbandes/VdA OO, und zeigt sich uber den Ausgang des Berufungsverfahren erfreut: „Das Urteil des Landesgerichts Linz ist als wichtiger Erfolg zu werten, das Demonstrationsrecht in Osterreich zu verteidigen."

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