Politik

Demogesetz neu: Gewisse Orte tabu, saftige Geldstrafen

Heute Redaktion
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Bild: Heute/Andre Wilding

Innerhalb von fünf Jahren, von 2011 bis 2015, hat sich die Zahl der Demonstrationen von 8.297 auf 16.202 fast verdoppelt. Nun will Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) das Versammlungsgesetz massiv verändern. "Heute" zeigt, welche Änderungen es künftig bei Demos und Versammlungen in Österreich geben soll.

Innerhalb von fünf Jahren, von 2011 bis 2015, hat sich die Zahl der Demonstrationen von 8.297 auf 16.202 fast verdoppelt. Nun will Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) das Versammlungsgesetz massiv verändern. "Heute" zeigt, welche Änderungen es künftig bei Demos und Versammlungen in Österreich geben soll.

Der neue Entwurf des Versammlungsgesetzes (das bestehende stammt fast vollständig aus dem Jahr 1953) soll erstmals klar definieren, was überhaupt unter einer Versammlung verstanden wird. Bisher musste dies der Verfassungsgerichtshof im Einzelfall feststellen. Neu soll ein Schutzbereich von 150 Metern für Demos geschaffen werden, um Zusammenstöße mit anderen Demonstrationsteilnehmern zu vermeiden.

Verbot für Demos an gewissen Orten

Heißt: Aufeinandertreffen von Demos oder deren gleichzeitiges Stattfinden in unmittelbarer Nähe voneinander soll es nicht mehr geben. Der Innenminister soll zudem "an bestimmten Plätzen oder in bestimmten Straßenzügen für bestimmte Zeiten Versammlungen" verbieten können. Damit soll die Lahmlegung von Straßen und Orten durch Demos verhindert werden können. Allerdings ist das Verbot nicht dauerhaft, sondern 876 Stunden im Jahr anwendbar, so der Entwurf.

Alle Demos anzumelden

Ebenfalls neu: Versammlungen sind bereits 72 Stunden vor der beabsichtigen Abhaltung anzumelden, damit die Demo geprüft und von der Behörde organisiert werden kann. Und: Spontandemos werden zwar nicht verboten, aber sind ebenfalls anzumelden, auch wenn sie blitzartig erfolgen. Gleichzeitig soll man aber nicht auf Jahre hinaus Demos anmelden können, um damit Termine und Orte zu blockieren.

Saftige Strafen

Neu, aber nicht überraschend ist, dass Demoteilnehmer keine Schutzhelme, -schilde oder ähnliche Ausrüstungen bei sich führen dürfen. Zwingend ist ab nun. dass jeder Versammlung ein Leiter vorstehen muss - und dieser streng bestraft werden kann, wenn es bei Demos zu Zwischenfällen kommt. Aber auch Teilnehmern drohen saftige Strafen.

Wer eine Waffe oder einen Angriffsgegenstand bei sich trägt, kann zu einer Haftstrafe von einem halben Jahr und einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen verurteilt werden, im Wiederholungsfall verdoppelt sich die Haftstrafe. Verwaltungsübertretungen kosten bis zu 1.000 Euro - etwa, wenn man den Ort einer Demo nicht verlassen will.

Wer an einer nicht angemeldeten Demo "führend" teilnimmt, dem werden bis zu 5.000 Euro Strafe aufgebrummt. Bis zu 10.000 Euro werden fällig, wenn auf der nicht angemeldeten Demo Straftaten begangen werden. Für den Leiter gibt es ebenfalls bis zu 10.000 Euro Strafe, wenn es auf der auch angemeldeten Demo zu gerichtlich strafbaren Handlungen kommt. Wer anderweitig gegen das neue Gesetz verstößt, soll bis zu 3.000 Euro zahlen.