Der Mann aus dem Bezirk Schärding litt nicht nur mental, sondern auch an dauernden Schmerzen am ganzen Körper. Er hatte geschwollene Handgelenke und konnte seine Zehen kaum spüren. Zusätzlich schlimm: Wegen seiner Beschwerden war es dem Fleischer nicht mehr möglich, seiner Arbeit nachzugehen.
Dann kam es hart auf hart: Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hatte den Betroffenen vor rund sechs Jahren für vorübergehend invalid erklärt. Ihm wurde ihm Rehabilitationsgeld zugesprochen. Zwei Jahre später strich ihm die PVA aber nach einer neuerlichen Untersuchung die Zahlung.
Daraufhin wandte sich der Betroffene an die Arbeiterkammer Oberösterreich. Die Bezirksstelle Schärding klagte damals erfolgreich gegen den ablehnenden Bescheid. Doch damit nicht genug: Im vergangenen Jahr bekam der schmerzgeplagten Mann erneut kein Geld.
Die Kammer zog abermals vor das Arbeits- und Sozialgericht. Mit Erfolg: Die AK konnte mit einem eingeholten gerichtlichen Gutachten nachweisen, dass der Fleischhauer zu der Zeit nicht arbeitsfähig war. Dem Mann wurde das Rehageld vorläufig wieder zugesprochen.