Österreich

Dessous-Mord: Anklage gegen Liebhaber

Heute Redaktion
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Bild: PTV-EU

Die Staatsanwaltschaft Wien hat im Fall der in der Nacht auf den 15. September 2011 in ihrer Wohnung in der Wiener Innenstadt erdrosselten Elisabeth W. (48) Mordanklage gegen ihren Liebhaber erhoben.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat im Fall der in der Nacht auf den 15. September 2011 in ihrer Wohnung in der Wiener Innenstadt erdrosselten  Elisabeth W. (48)  Mordanklage gegen ihren Liebhaber  erhoben.

Der , der die Witwe wenige Tage zuvor in der Diskothek "Take Five" kennengelernt hat, soll die Frau getötet und sich so in den Besitz wertvoller Schmuckstücke gebracht haben.

DNA des Lovers an Körper und Gewand

Der Tunesier hat die Täterschaft stets bestritten, wird jedoch von einem DNA-Gutachten belastet. An ihrem Körper und an etlichen Kleidungsstücken wurden DNA-Spuren ihres um 22 Jahre jüngeren Liebhabers gefunden. Damit konfrontiert, betonte der Tunesier im Ermittlungsverfahren, er habe sich ja öfters und offenbar auch kurz vor ihrem Ableben in der Wohnung der Witwe aufgehalten. Außerdem verwies er auf Mischspuren, die offensichtlich von anderen Männerbekanntschaften der lebensfrohen 48-Jährigen herrührten. Laut DNA-Gutachten konnten am Tatort aber keine DNA-Profile von anderen, unbekannten Männern gefunden werden.

Für die Anklagebehörde steht außer Frage, dass Lotfi D. der Mörder der Frau ist. Die Spurenlage lasse "keinesfalls auf die Anwesenheit weiterer Männer im Tatzeitraum schließen", heißt es in der Anklageschrift wörtlich.

Lebte Millionärin noch, als Lofti D. sie verließ?

Laut seinem neuen Verteidiger Farid Rifaat, habe Elisabeth W. noch gelebt, als er am 15. September 2011 nach ein paar vergnüglichen Stunden ihre Wohnung in der Rauhensteingasse verließ, wie Rifaat am Montag verlautbaren ließ.

Der Angeklagte wird allerdings von einem im Ermittlungsverfahren vernommenen Zeugen, ein Freund des 26-Jährigen, erheblich belastet: Dieser gibt an, den Tunesier wenige Stunden nach der Bluttat getroffen zu haben. Er sei stutzig geworden, als er bei Lotfi D. damalsSchmuck-Verpackungen sowie einen PC gesehen zu haben, deren Beschreibung exakt mit den Angaben der Mutter der Getöteten übereinstimmte, die diese Gegenstände als in der Wohnung ihrer Tochter vermisst gemeldet hatte.

Lofti D. hatte sich kurz nach der Tat nach Nizza begeben, um dort angeblich einen Onkel zu besuchen. Auf Basis eines internationalen Haftbefehls klickten die Handschellen, Ende Oktober wurde er von der französischen Justiz ausgeliefert.

Die Anklageschrift ist bereits rechtskräftig. Konkreten Verhandlungstermin gibt es noch keinen. Informell hieß es am Montag, der Prozess werde vermutlich Ende August über die Bühne gehen. Das Schwurverfahren wird Richterin Bettina Körber leiten.