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Deutsche Ärzte lehnen Sterbehilfe-Vorstoß ab

Heute Redaktion
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Die deutsche Ärzteschaft lehnt den Vorstoß mehrerer Bundestagsabgeordneter zur Suizid-Beihilfe durch Ärzte entschieden ab. "Dieser Vorschlag mündet in die Freigabe einer aktiven Sterbehilfe", sagte Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom Freitag.

Die deutsche Ärzteschaft lehnt den Vorstoß mehrerer Bundestagsabgeordneter durch Ärzte entschieden ab. "Dieser Vorschlag mündet in die Freigabe einer aktiven Sterbehilfe", sagte Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom Freitag.

Eine Gruppe von Abgeordneten der Großen Koalition hatte am Donnerstag ein Positionspapier vorgelegt, mit dem Ärzten künftig ermöglicht werden soll, sterbenskranken Menschen beim Suizid zu helfen. "Wer den assistierten Suizid auf diese Art und Weise rechtlich begründet, der macht ihn überhaupt erst gesellschaftsfähig", kritisierte Montgomery. "Damit erlischt für mich ein wichtiger Schutz für alle Schwachen in unserer Gesellschaft wie Alte, Kranke und Demente."

Bei einer Umsetzung des Gesetzentwurfs würden die Patienten ein tödlich wirkendes Medikament erhalten oder eine Maschine zur Tötung zur Verfügung gestellt bekommen, sagte der Ärztepräsident weiter. "Schließlich soll der Arzt dann noch Hilfestellung bei der Selbsttötung leisten und eine medizinische Begleitung auf der Grundlage ärztlicher Fachkenntnis liefern. Damit aber ist die Grenze zur Tötung auf Verlangen klar überschritten."

Montgomery verwies darauf, dass der Deutsche Ärztetag 2011 mit Dreiviertel-Mehrheit beschlossen habe, dass Beihilfe zum Suizid keine ärztliche Aufgabe sei. Daher sei die aktive Sterbehilfe über das Berufsrecht verboten worden. Dieser Entscheidung sei eine vierjährige Debatte unter den Medizinern vorausgegangen.

7 Bedingungen für Sterbehilfe

Parlamentarier um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) und die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Carola Reimann hatten am Donnerstag ein Positionspapier vorgelegt, in dem eine Regelung zur Suizid-Beihilfe im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgeschlagen wird. Demnach sollen sieben Bedingungen erfüllt sein müssen, damit der Arzt die Beihilfe zum Suizid leisten darf.

Der Patient muss demnach volljährig und voll einwilligungsfähig sein, an einer unumkehrbar tödlichen Krankheit leiden und einen "extremen Leidensdruck" verspüren. Außerdem muss ein Beratungsgespräch stattfinden und nach dem "Vier-Augen-Prinzip" ein zweiter Arzt hinzugezogen werden. Schließlich soll der Patient beim Suizid selbst handeln müssen.