Die deutschen Bundesländer wollen ein Verbot der rechtsextremen NPD erreichen. Am Dienstag ging ein dementsprechener Antrag beim Bundesverfassungsgericht ein.
Die NDP sorgt in Deutschland seit Jahren für Aufregung. Am Dienstag überreichte ein Bote den 268 Seiten starken Verbotsantrag der deutschen Bundesländer dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Mit Beweis-Zitaten soll das Ende der Partei erreicht werden. Bundesregierung und Bundestag haben sich dem Antrag nicht angeschlossen.
Antrag: NPD auf einer Wellenlänge mit der NSDAP
Im Schriftstück werden Aussagen von Parteifunktionären aufgelistet, die belegen sollen, dass die NPD ideologisch auf einer Linie mit der einstigen Hitler-Partei NSDAP steht. Wann das Gericht über den Antrag verhandeln wird, ist noch offen.
"Diese Antragsschrift hat der Partei praktisch den Schleier der angeblichen Rechtsstaatlichkeit und Demokratie vom Gesicht gerissen", sagte etwa Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht am Dienstag. Er hatte das neue Verfahren gegen die NPD im April 2011 initiiert.
Ein erstes Verbotsverfahren in Karlsruhe war 2003 insbesondere daran gescheitert, dass die Behörden auch in Führungsebenen der NPD Verbindungsleute platziert hatten. Auch diesmal sind viele Politiker skeptisch. Die Verbreitung verfassungswidriger Ideen allein reiche für ein Verbot nicht aus, sagte etwa Ex-Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier dem RBB-Inforadio. Es müsse auch eine aktive, aggressiv-kämpferische Haltung dazukommen. Auch Hessens Innenminister Boris Rhein zeigte sich skeptisch.
NPD könnte in Straßburg klagen
Die NPD kann gegen ein Verbot in Straßburg klagen. Derzeit ist die Partei in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern im Landtag vertreten. Bei der Bundestagswahl im September kam die NPD auf einen Stimmenanteil von 1,3 Prozent.