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Deutsche Maklerregelung heizt Provisions-Diskussion ...

Heute Redaktion
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Bild: Hannibal Hanschke (dpa)

Eine umstrittene Regelung rund um Immobilienmakler tritt am 1. Juni in Deutschland in Kraft: Mit der Ausnahme einer exklusiven Beauftragung durch den Mieter, werden die Maklergebühren in Zukunft vom Vermieter gezahlt werden. Die Änderung - eine erhebliche Erleichterung für Mieter - heizt auch in Österreich die Diskussion rund um Maklergebühren neu an.

Ebenso wie in Österreich war die Situation bisher auch in Deutschland erheblich mieterunfreundlich: So beauftragte der Vermieter zwar den Makler, zahlen musste jedoch der Mieter, sobald der Vertrag besiegelt wurde. Laut Konsumentenschützer keine faire Situation, woraufhin man sich entschloss zu reagieren.
Von nun an gilt das Bestellerprinzip, das den jenigen in die Pflicht nimmt zu zahlen, der den Makler beauftragt hat. In den meisten Fällen wird die Kosten also der Vermieter tragen müssen, es sei denn, der Makler wurde vom Mieter exklusiv beauftragt.

AK fordert: "Makler soll zahlen"

Auch in Österreich werden nicht zuletzt nach der deutschen Neugestaltung die Forderungen nach dem Bestellerprinzip immer lauter: "Der, der den Makler bestellt, der sollte die Provision zahlen." fordert Susanne Peinbauer von der Arbeiterkammer im Gespräch mit "orf.at".

Die Immobilienwirtschaft ist naturgemäß gegen eine Änderung und fordert die Beibehaltung der momentanen Regelung. Michael Pisecky, Obmann der Fachgruppe der Wiener Immobilientreuhände: "Ohne Makler würde es gar keine Wohnungen im Internet geben. Einseitige Maklerprovisionen gefährden die ganze Berufsgruppe und auch die Mieterrechte."