Niederösterreich

Deutscher darf in Mödling nicht Stadtrat werden

Der Verfassungsgerichtshof wies eine von den Neos eingebrachte Anfechtung der Stadtratswahl in Mödling zurück.
Erich Wessely
16.12.2020, 14:23

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine von den Neos eingebrachte Anfechtung der Stadtratswahl in Mödling zurückgewiesen. Der pinke Andreas Stock hatte Stadtrat werden wollen, aufgrund seiner deutschen Staatsangehörigkeit war ihm das jedoch verwehrt worden. Das Höchstgericht erkannte nun einer Aussendung vom Mittwoch zufolge, dass die diesen Fall regelnde Bestimmung der NÖ Gemeindeordnung nicht gegen die Bundesverfassung und das Unionsrecht verstößt.

Ein Stadtratsposten für die Neos

Beim Urnengang auf kommunaler Ebene am 26. Jänner hatten die Neos in Mödling 7,48 Prozent und drei Mandate erreicht. Auch ein Stadtratsposten stand den Pinken zu. Da im Bundesland allerdings nur österreichische Staatsbürger zum Mitglied des Gemeindevorstands gewählt werden können, übernahm György Bikich.

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Kein Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz

Darin, dass im Bundesland Unionsbürger zwar im Gemeinderat, nicht jedoch im Vorstand der Kommunen tätig sein können, sah der VfGH keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Verwiesen wurde u.a. darauf, dass die Funktion eines Vorstands auch "teilweise über den eigenen (autonomen) Wirkungsbereich der Gemeinde hinausgehende Aufgaben umfasst". Diese Tatsache setze "ein hohes Maß an Verbundenheit seiner Mitglieder zum Staat" voraus.

Das Unionsrecht sieht zwar vor, dass EU-Bürger in jenem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben, das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen ausüben dürfen. Diese Bestimmung beziehe sich jedoch nur auf unmittelbare Wahlen durch das Volk selbst, befand das Höchstgericht. Die Stadträte werden allerdings vom Gemeinderat ernannt.

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