Eine Frau, deren Tochter 2012 unter ungeklärten Umständen starb, hatte geklagt. Urteil: Sie hat ein Recht auf die Postings und Chats. Die Mutter hofft auf Hinweise zum Tod ihrer Tochter.
Offen ist, ob auch Konten Erwachsener vererbbar sind. Laut Facebook sei durch das Urteil die Privatsphäre Dritter gefährdet.