Diesmal steht Jens Lehmann als Kläger vor Gericht: der ehemalige deutsche Nationalspieler investierte 2020 eine halbe Million Euro in eine Münchner KI-Firma. Das Geschäft ging aber komplett nach hinten los – rund 300.000 Euro soll der Ex-Goalie verloren haben. Deshalb ging er nun vor Gericht und fordert eine Entschädigung.
Ausgangspunkt war laut Lehmann das Angebot eines Freundes. "Ich wurde von einem Freund angesprochen, um in seine Firma zu investieren", erklärte er vor Gericht. Im Zuge einer Kapitalerhöhung sollte der ehemalige Arsenal-Keeper Aktien erwerben.
Eine Wirtschaftsprüferkanzlei wickelte das Geschäft treuhänderisch ab. Lehmann überwies dafür 500.000 Euro und ging nach eigener Darstellung davon aus, dafür eine halbe Million Aktien zu erhalten.
Doch genau hier beginnt der Streit. "Dafür sollte ich 500.000 Aktien erhalten. Bekommen habe ich nur 170.000", behauptet Lehmann. Die für die Abwicklung zuständige Kanzlei hat er nun verklagt. Der 56-Jährige verlangt vor dem Landgericht München deshalb jetzt 572.661,18 Euro plus Zinsen zurück.
Mit dem eingesammelten Kapital wollte die KI-Firma ein Unternehmen aus der Baumaschinen-Branche übernehmen. Der Deal scheiterte allerdings. Die anvisierte Firma soll weniger wert gewesen sein als zunächst angenommen – auch der Aktienkurs geriet daraufhin unter Druck.
Lehmann wirft der Wirtschaftsprüferkanzlei vor, ihn über die Entwicklung nicht ausreichend informiert zu haben. Als ihm seine Aktien schließlich zugeteilt wurden, soll deren Wert bereits deutlich gesunken sein.
"Ich wollte sofort verkaufen", schilderte der ehemalige Torhüter. Ein Freund, der damals Vorstand des Unternehmens war, habe ihm jedoch davon abgeraten. "Wahrscheinlich hatte er Angst, dass der Kurs fällt, wenn ich verkaufe", vermutet Lehmann. Nach eigenen Angaben liegt er mit seinem Investment inzwischen rund 330.000 Euro im Minus.
Lehmanns Anwalt argumentiert, sein Mandant sei über den tatsächlichen Wert der Aktien getäuscht worden. Zudem hätte aus seiner Sicht eine Rückabwicklung des Geschäfts angeboten werden müssen.
Die beklagte Kanzlei weist die Vorwürfe zurück. Sie beruft sich unter anderem auf eine spätere Anpassung der Vereinbarung, wonach eine Aktie nicht einen, sondern zwei Euro gekostet habe. Lehmann erklärte vor Gericht, sich daran nicht erinnern zu können. "Mein Eindruck war, dass mein Geld irgendwann weg war und ich nicht weiß, was damit passiert ist", fasste der frühere Deutschland-Keeper die Situation zusammen.