Politik

Die absolut kuriosesten Corona-Regeln

Die neue Corona-Verordnung ist seit Dienstag Mitternacht in Kraft. Seltsam: Waffenläden, Reisebüros und mobile Friseure müssen nicht in den Lockdown.

Heute Redaktion
Teilen
Zum zweiten Mal in zwei Wochen Gast im Ö3-Wecker bei Robert Kratky: Kurz
Zum zweiten Mal in zwei Wochen Gast im Ö3-Wecker bei Robert Kratky: Kurz
Screenshot

Seit Dienstag Mitternacht ist die neue Corona-Verordnung von Gesundheitsminister Anschober in Kraft. Und sie enthält auch allerlei seltsame Bestimmungen:

Familienbesuche teils tabu

Besuche eines Einzelnen bei einem anderen Haushalt sind zwar erlaubt. Mehrere Einzelne dürfen aber nicht gleichzeitig einen anderen Haushalt besuchen. Bedeutet: Ein Kind darf zwar seine Eltern bei ihnen daheim besuchen, nicht aber die Eltern gemeinsam das Kind bei ihm zu Hause.

Mobile Friseure okay

Friseure sind als "körpernahe Dienstleistungen" eigentlich geschlossen. Sehr wohl erlaubt ist aber, dass der Friseur Hausbesuche macht. Dasselbe gilt etwa für den Bereich Fußpflege.

Ausritte gestattet

Die Ausgangsbeschränkung sieht Ausnahmen für die "Versorgung von Tieren" vor. Dazu zählt nicht nur das Gassigehen mit dem Hund, sondern auch das Ausreiten mit Pferden.

Waffenkauf möglich

Waffenhandlungen sind laut Wirtschaftskammer "systemrelevant", Waffen ein "Notfallprodukt". Daher: geöffnet.

Reisebüros offen

Die Frage, warum Reisebüros geöffnet bleiben und deshalb keine Entschädigung bekommen, wurde Kanzler Kurz am Dienstag im Ö3-Wecker gestellt. Antwort: Dort sei das Ansteckungsrisiko geringer als bei "körpernahen Dienstleistungen".

Tierversteigerungen erlaubt

Als Teilbereich des "Agrarhandels" sind sie weiterhin möglich.

1/9
Gehe zur Galerie
    So sieht es an Tag 1 des zweiten harten Lockdowns auf der "MaHü" aus.
    So sieht es an Tag 1 des zweiten harten Lockdowns auf der "MaHü" aus.
    Video3