Politik
Die absolut kuriosesten Corona-Regeln
Die neue Corona-Verordnung ist seit Dienstag Mitternacht in Kraft. Seltsam: Waffenläden, Reisebüros und mobile Friseure müssen nicht in den Lockdown.
Seit Dienstag Mitternacht ist die neue Corona-Verordnung von Gesundheitsminister Anschober in Kraft. Und sie enthält auch allerlei seltsame Bestimmungen:
Familienbesuche teils tabu
Besuche eines Einzelnen bei einem anderen Haushalt sind zwar erlaubt. Mehrere Einzelne dürfen aber nicht gleichzeitig einen anderen Haushalt besuchen. Bedeutet: Ein Kind darf zwar seine Eltern bei ihnen daheim besuchen, nicht aber die Eltern gemeinsam das Kind bei ihm zu Hause.
Mobile Friseure okay
Friseure sind als "körpernahe Dienstleistungen" eigentlich geschlossen. Sehr wohl erlaubt ist aber, dass der Friseur Hausbesuche macht. Dasselbe gilt etwa für den Bereich Fußpflege.
Ausritte gestattet
Die Ausgangsbeschränkung sieht Ausnahmen für die "Versorgung von Tieren" vor. Dazu zählt nicht nur das Gassigehen mit dem Hund, sondern auch das Ausreiten mit Pferden.
Waffenkauf möglich
Waffenhandlungen sind laut Wirtschaftskammer "systemrelevant", Waffen ein "Notfallprodukt". Daher: geöffnet.
Reisebüros offen
Die Frage, warum Reisebüros geöffnet bleiben und deshalb keine Entschädigung bekommen, wurde Kanzler Kurz am Dienstag im Ö3-Wecker gestellt. Antwort: Dort sei das Ansteckungsrisiko geringer als bei "körpernahen Dienstleistungen".
Tierversteigerungen erlaubt
Als Teilbereich des "Agrarhandels" sind sie weiterhin möglich.