Seit Dienstag Mitternacht ist die neue Corona-Verordnung von Gesundheitsminister Anschober in Kraft. Und sie enthält auch allerlei seltsame Bestimmungen:
Besuche eines Einzelnen bei einem anderen Haushalt sind zwar erlaubt. Mehrere Einzelne dürfen aber nicht gleichzeitig einen anderen Haushalt besuchen. Bedeutet: Ein Kind darf zwar seine Eltern bei ihnen daheim besuchen, nicht aber die Eltern gemeinsam das Kind bei ihm zu Hause.
Friseure sind als "körpernahe Dienstleistungen" eigentlich geschlossen. Sehr wohl erlaubt ist aber, dass der Friseur Hausbesuche macht. Dasselbe gilt etwa für den Bereich Fußpflege.
Die Ausgangsbeschränkung sieht Ausnahmen für die "Versorgung von Tieren" vor. Dazu zählt nicht nur das Gassigehen mit dem Hund, sondern auch das Ausreiten mit Pferden.
Waffenhandlungen sind laut Wirtschaftskammer "systemrelevant", Waffen ein "Notfallprodukt". Daher: geöffnet.
Die Frage, warum Reisebüros geöffnet bleiben und deshalb keine Entschädigung bekommen, wurde Kanzler Kurz am Dienstag im Ö3-Wecker gestellt. Antwort: Dort sei das Ansteckungsrisiko geringer als bei "körpernahen Dienstleistungen".
Als Teilbereich des "Agrarhandels" sind sie weiterhin möglich.