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Die eigene Familie auf Whatsapp beleidigen ist ok

Heute Redaktion
13.09.2021, 18:17

In Frankfurt am Main klagte ein Mann seine Schwiegermutter auf Unterlassung, weil diese ihrer Schwester über Whatsapp Negatives über ihn berichtet hatte.

Whatsapp-Chats sorgten in einer deutschen Familien in Frankfurt am Main offenbar für derart heftigen Familienkrach, dass ein Mann seine Schwiegermutter auf Unterlassung klagte. Er wollte ihr verbieten, bestimtme Aussagen über ihn weiterzuverbreiten. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main wies die Klage ab. Denn innerhalb der Familie gelten andere Regeln als außerhalb.

Der Ursprung des kuriosen Rechtsstreits liegt in einem Vorfall im Jahr 2016. Während eines Streits des Mannes mit seiner Ehefrau habe er laut eigener Aussage seinen Sohn am Nacken oder Hals gefasst und von hinten geschubst, damit er schneller aus dem Zimmer geht, erklärte das Gericht. Diesen Vorfall habe die Ehefrau gefilmt und das Video ihrer Mutter zukommen lassen.

"Protokoll über Misshandlungen" verschickt

Die Schwiegermutter des Mannes habe daraufhin ein "Protokoll über Misshandlungen" verfasst, in dem sie zahlreiche Verhaltensweisen des Mannes aufgelistet habe. Zusammen mit dem Video verschickte sie die Liste den Angaben zufolge über den Chatdienst Whatsapp an ihre Schwester und bat sie, das Material an ihre gemeinsame Mutter weiterzuleiten. Gleichzeitig stellte die Schwiegermutter Strafanzeige gegen den Mann wegen Kindesmisshandlung und zeigte das Video Polizeibeamten sowie Mitarbeitern des Jugendamts.

Familie ist "beleidigungsfreie Sphäre"

Gegen zahlreiche Behauptungen des "Protokolls" über ihn wollte der Mann gerichtlich vorgehen. Das Landgericht und in zweiter Instanz dann das OLG wiesen seine Klage jedoch ab. Denn Gespräche innerhalb der Familie seien besonders geschützt: In diesem persönlichen Freiraum – einer "beleidigungsfreien Sphäre" -– könne sich jeder ohne gerichtliche Konsequenzen mit den engsten Verwandten aussprechen.

Da die Schwiegermutter einen engen und guten Kontakt zu den Adressaten ihrer WhatsApp-Nachrichten habe, habe sie das Recht, sich über den Kläger frei auszusprechen, befand das OLG.

(hos)

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