Gesundheit

Die Folgen, wenn Arzt Fake News über Corona verbreitet

Impfgegner und Corona-Leugner gibt es auch unter der Ärzteschaft. Mit welchen Konsequenzen diese rechnen müssen, wenn sie Falsches verbreiten.

Sabine Primes
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Allerhand (haltlose) Verschwörungstheorien kursieren unter den Coronazweiflern.
Allerhand (haltlose) Verschwörungstheorien kursieren unter den Coronazweiflern.
Getty Images/iStockphoto

Seit Herbert Kickl in seiner Funktion als Politiker öffentlich zur lebensgefährlichen Einnahme des Entwurmungsmittels Ivermectin animierte, könnte man denken, es geht nicht schlimmer. Falsch gedacht! Schlimmer geht immer - leider.

Wie "Heute" von der Österreichischen Ärztekammer erfuhr, wurden dieses Jahr Österreichische Ärzte im Rahmen von Disziplinarverfahren von der Ärztekammer ausgeschlossen und verloren so ihre ihre Berufszulassung. Der Grund: Sie haben Corona geleugnet oder Unwahrheiten darüber gegenüber von Patienten verbreitet. Die Zahl der Ausgeschlossenen liegt zwar im einstelligen Bereich, könnte jedoch symptomatisch sein für das, was noch kommen könnte. Immerhin werden Hausärzte befugt sein, Atteste zur Umgehung der kommenden Impfpflicht, auszustellen. 

Verlust der Berufszulassung droht

Der Entzug der ärztlichen Zulassung ist die härteste Konsequenz bei einem schwerwiegenden Vergehen. Bevor es dazu kommt, sieht das Ärztegesetz einen schriftlichen Verweis vor. Dann folgt eine Geldstrafe bis zu 36.340 Euro oder eine befristete Untersagung der Berufsausübung. Kommt es zu keiner Einigung, sieht das Disziplinarrecht im Ärztegesetz eine Streichung aus der Ärzteliste vor, was einem Berufsverbot in Österreich gleichkommt.

Corona-Impfung als Berufsbedingung

Dem möchte die Ärztekammer entgegensteuern: In einer Medienmitteilung wandte sich sich die Österreichische Ärztekammer vor Kurzem an die Bundesregierung. Gefordert wird, sobald wie möglich die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass die COVID-19- Schutzimpfung – entsprechend der Vorgaben und Fristen für die Auffrischungen – als unbedingte Voraussetzung für die ärztliche Berufsausübung in Österreich gilt. Als Stichtag wünscht man sich spätestens den 1. Februar 2022, der Tag, an dem auch die Impfpflicht in Kraft tritt.

"Das Zuwiderhandeln und das Verweigern der vorgeschriebenen COVID-19-Schutzimpfungen wäre dann gleichbedeutend mit der Streichung aus der Ärzteliste", heißt es weiter. Damit könnten Ärzte, die sich weigern, gegen Corona impfen zu lassen, ihre Zulassung verlieren und somit in Österreich nicht als Arzt arbeiten.