Coronavirus

Die große Freiheit – "Heute" enthüllt alle neuen Regeln

Am 19. Mai sperrt Österreich wieder auf – unter strengen Sicherheitsbestimmungen. "Heute" hat alle neuen Corona-Regeln aus der Öffnungsverordnung.

Heute Redaktion
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Die Gastro darf ab 19.5. wieder öffnen.
Die Gastro darf ab 19.5. wieder öffnen.
Johanna Schlosser / picturedesk.com

Es ist der Tag, den die Österreicher seit Monaten herbeigesehnt haben. Seit 3. November hat die Gastronomie in Österreich geschlossen. Am 19. Mai wird wieder aufgesperrt. Das ist seit Montag – da gab es erstmals auch wieder unter 1.000 Neuinfektionen – fix. Der Gesundheitsminister legt die große Öffnungsverordnung (17 Seiten lang, "Heute" hat sie schon) vor. Das sind die wesentlichen Punkte daraus:

1
Getestet, geimpft, genesen

Wohnzimmertests (mit Video und QR-Code erfasst) gestatten für 24 Stunden den Zutritt, Antigen-Tests aus einer Teststraße oder Apotheke gelten 48 Stunden lang, ein Labor-PCR-Test sogar 72 Stunden. Wer keinen Test im Gasthaus, Hotel, Fitnesscenter braucht: 22 Tage nach der ersten Impfstoffdosis (von Biontech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca oder Johnson & Johnson) erhält man grünes Licht für Zutritt, ebenso bei Johnson & Johnson (nur eine Impfung nötig). Der erste "Impf-Shot" darf aber nicht länger als drei Monate zurückliegen. Eine Impfung befreit neun Monate von Tests, Sputnik V wird vorerst nicht anerkannt. Corona-Genesene sind sechs Monate von Tests befreit, ebenfalls grünes Licht erhalten Personen, die einen positiven Antikörper-Test vorlegen können, der nicht älter als drei Monate ist.

2
U-Bahn, Zug

In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt weiter FFP2-Maskenpflicht und ein 2-Meter-Abstand zu Personen, mit denen man nicht in einem Haushalt lebt. 

3
Shops

Auch Geschäfte dürfen weiter nur mit Maske und Abstand (2 Meter) betreten werden. Es gibt ein Personen-Limit – pro Kunde müssen 20 Quadratmeter Verkaufsfläche zur Verfügung stehen. Ist dies bei kleinen Geschäften nicht gewährleistet, so darf nur ein Einkäufer (zuzüglich der im gleichen Haushalt lebenden Person) eintreten.

4
Outdoor-Abstand

An öffentlichen Orten im Freien weiter 2 Meter zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.

5
Auto, Taxi, Seilbahnen

In Autos (Fahrgemeinschaften), Taxis oder Ubers dürfen in jeder Sitzreihe mit Maske maximal zwei Personen sitzen, wenn diese nicht dem selben Haushalt angehören. Maskenpflicht herrscht weiter auch in Seilbahnen und Zahnradbahnen – diese dürfen mit der halben Kapazität betrieben werden.

6
Friseur

Zutritt erhält, wer getestet, genesen oder geimpft ist. Speisen und Getränke dürfen bei körpernahen Dienstleistern weiter nicht konsumiert werden. Öffnungszeiten 5-22 Uhr.

7
Gastro

Indoor dürfen maximal vier Personen (mit maximal sechs Kindern) an einem Tisch Platz nehmen, im Freien dürfen sich Gruppen von maximal zehn Personen (plus maximal 10 Kinder) treffen. Öffnungszeiten 5-22 Uhr. Speisen und Getränke dürfen nur im Sitzen eingenommen werden (ausgenommen Imbissstände). Zu fremden Tischen muss ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden können. Am Weg zu Tisch und Toilette muss indoor eine Maske getragen werden. 

8
Hotels

Der Nachweis über Test, Impfung, überstandene Erkrankung muss während des gesamten Aufenthalts bereitgehalten werden. Indoor muss in allgemein zugänglichen Räumen (Rezeption, Weg ins Restaurant, Schwimmbad, ...) eine FFP2-Maske aufgesetzt werden.

9
Fitnesscenter

Sportstätten dürfen Trainierenden (getestet, geimpft, genesen) zwischen 5.00 und 22.00 Uhr Zutritt gewähren. Es gilt: Zwei-Meter-Abstand zu haushaltsfremden Personen, Maskenpflicht (außer während des Workouts und beim Duschen).

10
Freizeit und Kultur

Das wird für Diskussionen sorgen: Vorstellungen in der Kultur müssen um 22.00 Uhr vorbei sein – Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil hat das im "Heute"-Interview bekrittelt. Darüber hinaus muss zwischen Gästen, die nicht aus einem Haushalt stammen, indoor ein Platz freigelassen werden. Pflicht auch: Test, Impfung oder Nachweis über überstandene Erkrankung.

11
Firmen

Auch hier bleibt der 2-Meter-Abstand zu Haushaltsfremden sowie eine Maskenpflicht aufrecht, wenn keine Einzelbüros oder andere Schutzmaßnahmen (etwa Plexiglaswände) zur Verfügung stehen. In Jobs, in denen Berufsgruppentests vorgesehen sind, ist dieser alle 7 Tage zu erneuern. Bei mehr als 51 Arbeitnehmern in einem Unternehmen ist ein Präventionskonzept sowie ein Covid-19-Beauftragter zwingend vorgesehen.

12
Altenwohn- & Pflegeheime

Pro Bewohner und Tag höchstens 3 Besucher. Diese müssen getestet, genesen oder geimpft sein.

13
Zusammenkünfte

Zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr sind drinnen nur Treffen zwischen maximal vier Personen (plus sechs Kinder) aus unterschiedlichen Haushalten gestattet. Im Freien liegt das Limit bei zehn Personen (inklusive zehn Kindern). Feste mit bis zu 50 Teilnehmern müssen eine Woche vorher bei der BH oder dem Magistrat angemeldet werden. Speisen und Getränke dürfen nicht ausgegeben werden, es gilt ein Zwei-Meter-Abstand. Veranstaltungen indoor (maximal 1.500 Teilnehmer) und outdoor (maximal 3.000 Teilnehmer) sind nur mit Bewilligung und Präventionskonzept erlaubt. Besucher müssen getestet, geimpft oder genesen sein und dies nachweisen können. Zwischen Besuchergruppen aus unterschiedlichen Haushalten sind zwei Meter oder seitlich zumindest ein Sitzplatz freizuhalten.

14
Gastro-Registrierung

Betreiber einer Betriebsstätte müssen von Besuchern, die länger als 15 Minuten bleiben, die Kontaktdaten erheben. Anzugeben sind Vor- und Familienname, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Die neue Verordnung tritt am 19. Mai in Kraft – vorerst bis zum 16. Juni.

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