Politik

Die Hofburgwahl muss wiederholt werden

Heute Redaktion
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Blamage für die Wahlbehörde: Die Stichwahl zum Bundespräsidenten vom 22. Mai muss wiederholt werden; der Verfassungsgerichtshof hat am Freitag zugunsten der FP-Wahlanfechtung entschieden.

Blamage für die Wahlbehörde: Die Stichwahl zum Bundespräsidenten vom 22. Mai muss wiederholt werden, und zwar in ganz Österreich; der Verfassungsgerichtshof hat am Freitag zugunsten der FPÖ-Anfechtung entschieden.
Mit den Worten: "Wahlen sind das Fundament der Demokratie" erklärte der Verassungsgerichtshof am Freitag um 12 Uhr, dass die Bundespräsidentenwahl wiederholt werden muss. Ziel sei laut Höchstrichter Gerhart Holzinger, dass das "Vertrauen in unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie gestärkt" werden müsse.

Ausschlaggebend waren für das Höchstgericht Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl: "In 14 der insgesamt 20 von uns untersuchten Bezirken wurde bei der Ermittlung gegen den § 14... und gegen den Grundsatz der geheimen Wahl verstoßen." Dann nannte der Höchstrichter die betroffenen Bezirke.

"Ausdrücklich" halte das Höchstgericht aber fest, so Holzinger, dass keiner der befragten Zeugen von Manipulationen berichtet habe.
Holzinger: Van der Bellen lag mit 30.863 Stimmen vorne, die bei den festgestellten Regelmäßigkeiten betrafen 77.926 Stimmen, also mehr als die Differenz. Dies könnte einen Einfluss auf das Wahlergebnis haben. Oder, anders ausgedrückt: Die festgestellten Regelwidrigkeiten hätten mehr Stimmen betroffen als die, die den Unterschied zwischen Hofer und Van der Bellen ausmachten - folglich habe der VfGH so zu entscheiden gehabt, wie er nun entschied.

Vorzeitige Weitergabe der Ergebnisse

Dass die Bundeswahlbehörde am Wahlsonntag ab 13 Uhr Wahlergebnisse systematisch an Empfänger, etwa Medien oder Institutionen, weitergegeben hat, beeinflusst die Freiheit der Wahl, so Hozinger. Denn, es sei nicht auszuschließen, dass die Weitergabe an Dritte von Einfluss auf das Wahlverhalten sein kann. Mit der heutigen Kommunikationstechnologie, die eine sofortige, weitreichende Verbreitung ermöglicht, sei anzunehmen, dass angesichts des knappen Wahlergebnisses Einfluss auf das Wahlergebnis genommen wurde. Derzeit gebe es keine Instrumente, die diese Weitergabe verhindern, es könnte zu einschneidenden Folgen für Medien und die künftige Wahlberichterstattung kommen.

Dass ganz Österreich, und nicht nur die 14 betroffenen Gemeinden, bzw. die Briefwähler neu wählen müssten, erklärte Holzinger damit, dass die Beschränkung einer Aufhebung auf Briefwähler nicht möglich sei, weil es zu doppelten Stimmabgaben kommen könnte. Die rechtswidrige Weitergabe von Informationen seitens der Bundeswahlbehörde beziehe sich auf das gesamte Bundesgebiet.

Wahltermin

Der Wahltag ist von der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Nationalrat an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag festzulegen.

Schließlich sprach Holzinger von einer "sehr großen Herausforderung und einem einzigartigen Verfahren in der österreichischen Verfassungsgeschichte, sowohl quantitativ, als auch qualitativ." Er bedankte sich bei allen Richtern und Mitarbeitern des Verfassungsgerichtshof, als auch bei den Medien.

Im gesamten Verfahren war deutlich erkennbar, dass das Höchstgericht ein Höchstmaß an Transparenz wollte - wohl auch, um dem Urteil in der emotional so aufgeladenen Frage nicht nur Gültigkeit, sondern auch weitestgehende Akzeptanz zu verleihen.

Bei den Anhörungen des Höchstgerichts waren in den vergangenen Wochen zahlreiche Unregelmäßigkeiten publik geworden. Innenminister Sobotka hatte für den nun wahr gewordenen Fall einer Wiederholung von einer "Blamage" gesprochen. Es waren bereits Termine im September und Oktober für eine Wahlwiederholung kolportiert worden.

Ex-Grünen-Chef Alexander Van der Bellen hatte am Wahlsonntag weniger Stimmen als FPÖ-Konkurrent Norbert Hofer gesammelt. Mit den Briefwahlstimmen konnte Van der Bellen den Rückstand am Montag aber noch aufholen. Doch bei der Auszählung ist in den Bezirkswahlbehörden nicht alles mit rechten Dingen zugegangen - Grund für den Verfassungsgerichtshof, die Hofburg-Stichwahl wiederholen zu lassen.

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