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Die Stadt Köln erlaubt den Muezzin-Ruf

Zum Freitagsgebet dürfen Geistliche künftig wie in mehrheitlich muslimischen Ländern üblich über eine Kanzel aufrufen. Es gibt aber Beschränkungen.

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Zum Freitagsgebet dürfen Geistliche künftig wie in mehrheitlich muslimischen Ländern üblich über eine Kanzel aufrufen.
Zum Freitagsgebet dürfen Geistliche künftig wie in mehrheitlich muslimischen Ländern üblich über eine Kanzel aufrufen.
Christoph Hardt / Action Press / picturedesk.com

Die Stadt Köln erlaubt künftig muslimischen Gemeinden über Lautsprecher oder von erhöhten Plattformen vom Gotteshaus zum Gebet aufzurufen. Dies berichtete die Wochenzeitung "Die Zeit". Die Moscheegemeinden müssen dafür jedoch mehrere Auflagen erfüllen. So dürfen die Rufe nur zwischen 12.00 und 15.00 Uhr ertönen und maximal fünf Minuten lang sein. Die Lautstärke wird zudem reglementiert. Die Nachbarn müssen sie mittels Flyer informieren, zudem können sie Beschwerden einreichen.

Testversuch läuft über zwei Jahre

Noch bleibt es gemäß der "Zeit" bei einem Versuch. Nach zwei Jahren wollen die Verantwortlichen prüfen, ob die Regelung beibehalten werden soll oder nicht. Die Bürgermeisterin der Stadt Köln, Henriette Reker (parteilos), sieht den Entscheid jedoch positiv. 

"Wenn wir in unserer Stadt neben dem Kirchengeläut auch den Ruf des Muezzins hören, zeigt das, dass in Köln Vielfalt geschätzt und gelebt wird", gibt sie gegenüber der "Bild"-Zeitung an.

Außerdem heißt es im Artikel, dass die Verantwortlichen des größten muslimischen Gotteshauses in Köln, der DITIB-Zentralmoschee noch keinen Antrag gestellt hätten. Rund um die Erstellung der Moschee gab es 2012 Diskussionen über die Turmhöhe der Minarette.

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