Politik

Die Studienbehilfen sollen deutlich erhöht werden

Die Zuschüsse für Studenten sollen um 18 Prozent angehoben werden. Zudem sollen mehr Hochschüler Geld erhalten.

Heute Redaktion
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ÖVP und SPÖ wollen 18 Prozent mehr Geld für Studierende.
ÖVP und SPÖ wollen 18 Prozent mehr Geld für Studierende.
Bild: Fotolia/Heute.at-Montage

Der Wissenschaftsausschuss im Parlament wird am 31. Mai einen Initiativantrag von ÖVP und SPÖ behandeln, der unterm Strich eine Erhöhung der Studienbeihilfen um 18 Prozent vorsieht. Gleichzeitig wird der Bezieherkreis ausgeweitet.

Und das ist konkret geplant:

– Die Höchsbeihilfe wird von derzeit 424 Euro im Monat auf 500 Euro bzw. von 5.088 Euro im Jahr auf 6.000 Euro angehoben.

– Der erhöhte Satz für Vollwaisen, verheiratete bzw. in eingetragener Partnerschaft lebende Studierende sowie für Studenten von Auswärts wird von monatlich 606 auf 715 Euro bzw. von 7.272 Euro jährlich auf 8.580 Euro erhöht. Neu: Künftig fallen auch Hochschüler über 24 Jahre in diese Gruppe. Gleiches gilt für Selbsterhalter, "die sich vor der ersten Zuerkennung von Studienbeihilfe durch Einkünfte im Sinne dieses Bundesgesetzes mindestens vier Jahre zur Gänze selbst erhalten haben".

Mehr Bezieher

Parallel wird, so steht es im ÖVP-SPÖ-Antrag, der Bezieherkreis ausgeweitet. Dafür werden die Bemessungsgrundlagen für die "zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern" entsprechend angepasst. Das heißt: Auch Kinder etwas besser verdienender Eltern haben künftig ein Recht auf Studienbeihilfe.

Mehr Geld auch für Ältere

Ebenfalls mehr Geld ist für ältere Studierende vorgesehen. So soll sich die Beihilfe für Studiosi "ab Vollendung des 24. Lebensjahres um 20 Euro monatlich, ab Vollendung des 27. Lebensjahres um 40 Euro monatlich" erhöhen.

Die Begründung für den Antrag im Wortlaut:

"In Österreich sollen die besten Köpfe an den Hochschulen studieren. Die Finanzierbarkeit eines Studiums hängt allerdings trotz staatlicher Studienförderung vom Einkommen und Vermögen der Eltern ab. Mitverantwortlich dafür ist die Nicht-Valorisierung der Studienbeihilfen, die schleichend eine neue soziale Zugangsbarriere zu den Hochschulen aufgebaut hat. Im Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/18 wurde daher ein Ausbau des Studienbeihilfensystems durch Anhebung der Beihilfenhöhe und der Einkommensgrenzen vereinbart. Diese Maßnahme wird mit diesem Antrag umgesetzt, der vor allem dem Ziel dient, die Beihilfenhöhe und die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Studienbeihilfe zu erhöhen. Konkret sieht der Antrag eine Valorisierung der Studienbeihilfe (seit 2008) um die Inflation von rund 18 Prozent vor. Darüber hinaus haben Evaluierungen des Studienförderungsgesetzes festgestellt, dass vor allem ältere Studierende auf Grund steigender Lebenserhaltungskosten zunehmend in finanziellen Schwierigkeiten sind. Weitere Zuschläge für ältere Studierende sollen treffsicher ihre finanzielle Lage verbessern." (bart)