Tiere

Diese 10 wandernden Tiere brauchen dringend Schutz

Diese Tiere wandern im Laufe ihres Lebens über Landesgrenzen. Handeln Regierungen nicht bald, sterben diese Wildtiere aus.
Heute Redaktion
13.09.2021, 14:29

Es gibt Tiere, die bleiben ihr Leben lang in einem Land. Mehr Tierarten jedoch wandern im Laufe ihres Lebens umher und überqueren dabei Landesgrenzen. Wie zum Beispiel Jaguare, Berggorillas, Wale oder Österreichs Wappentier der Seeadler. Diese Wildtiere sind auf internationalen Schutz und Zusammenarbeit verschiedener Länder angewiesen, sonst sterben sie aus.

„"Tiere, Pflanzen und Ökosysteme werden in nie dagewesenem Tempo ausgelöscht."“

,warnt Nicolas Entrup von der Meeresschutz-Organisation Ocean Care.

Neben dem Klimawandel ist der Biodiversitätsverlust die dringlichste globale Umweltkrise unserer Zeit, warnt Nicolas Entrup von Ocean Care.

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UN-Konferenz in Indien

Um wandernde Wildtiere zu schützen wurde unter anderem die Bonner Konvention (Convention on the Conservation of Migratory Species CMS) ins Leben gerufen. Mitgliedstaaten verpflicht(et)en sich darin zur Zusammenarbeit und zum Schutz wandernder Wildtiere. Ob Zugvögel, Elefanten und Grosskatzen oder marine Arten wie Wale, Delphine, Haie und Meeresschildkröten. Egal ob zu Land, im Wasser oder in der Luft - das Artensterben ist allgegenwärtig.

„"In Reaktion auf das beispiellose Artensterben wird über gemeinsame Ansätze zum Schutz wandernder Tierarten beraten."“

, informiert Meeresschutzorganisation Ocean Care.

Auf der 13. UN-Artenschutzkonferenz in Indien vom 17.2. bis 22.2. konferieren darum rund 130 Staaten über den verstärkten Schutz bedrohter, wandernder Wildtiere. Auch Österreich ist vertreten- nicht von einem offiziellen Delegierten des zuständigen Ministeriums, sondern durch die international agierende Meeresschutz-Organisation "Ocean Care" und Nicolas Entrup, der sich seit Jahren für den strengeren Schutz von Meerestieren

Wie beeinflusst Mensch wandernde Wildtiere?

„"Auf der ganzen Welt fallen Wildtierpopulationen den ungebremsten menschlichen Aktivitäten zum Opfer."“

, Nicolas Entrup, Meeresschutzorganisation Ocean Care.

Zu den "menschlichen Aktivitäten" gehören zum Beispiel die Jagd, der konventionelle Fischfang, die Zerstörung von Lebensräumen, Folgen des Klimawandels, Ölsuche am Meeresboden, Militärische Unterwasser-Übungen, Schiffstransporte, künstliches Licht (das den Nachthimmel erhellt und damit Verhaltensmuster verändern kann, der Bau von immer mehr Straßen und Gleisen (können für wandernde Tiere gefährliche Hindernisse sein).

„„Die Busch- und Waldbrände sind ein Beispiel für verheerende Folgewirkungen und es gibt mehrere beunruhigende Trends, die Wildtiere und Menschen gefährden. Wir haben aber das nötige Wissen, um anders zu handeln."“

, so Entrup.

Und weiter: "Derzeit vertrauen wir es den Regierungsbehörden an, die Natur vor der Auslöschung zu bewahren. Vertreter lokaler betroffener Gemeinden sind meist gar nicht vor Ort, im Arten- und Umweltschutz engagierte Organisationen lediglich als Beobachter zugelassen, nicht aber am Entscheidungsprozess beteiligt.", kritisiert Entrup. Er fordert gegenüber Regierungen eine verstärkte Einbindung der Zivilgesellschaft in den Entscheidungsprozess. "Auch müssen Vertreter und Aktivisten lokaler Gemeinden, die keine Chance haben, an solchen Konferenzen teilzunehmen, Gehör finden.", sagt Nicolas Entrup in Indien.

CMS-Staaten, Anhang I und Anhang II der Bonner Konvention

Gefährdete Tierarten werden in Anhang I der Konvention gelistet. Das bedeutet, dass sie nicht der freien Wildbahn entnommen werden dürfen. Außerdem sind die CMS-Vertragsstaaten angehalten, diese Tiere zu schützen, indem sie ihre Lebensräume bewahren oder wiederherstellen, Migrationshemmnisse beseitigen und potentiellen Bedrohungsfaktoren entgegenwirken. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Verpflichtung der Vertragsstaaten, Schutzmaßnahmen gemeinsam zu treffen („concerted action").

Weitere wandernde Tierarten, die internationaler Zusammenarbeit bedürfen oder von dieser stark profitieren würden, sind in Anhang II der Konvention gelistet. Hier sind die

Vertragsstaaten dazu angehalten, weltweite oder regionale Übereinkommen für bedrohte Arten oder Artengruppen zu vereinbaren.

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