Politik

Diese Beamten haben am Karfreitag frei

44 Tage Zeit haben die Ministerien noch Zeit, um eine einheitliche Lösung für den Karfreitag zu finden.

Heute Redaktion
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Halbtags arbeiten, ganztags oder gar nicht: Bisher konnten Minister ihren Beamten am Karfreitag ab 12 Uhr freigeben, mussten das aber nicht. Jetzt wird eine einheitliche Lösung gesucht. 44 Tage ist noch Zeit. Am besten haben es die EU-Beamten. Wer aber hat nun frei, wer nicht, wo ist alles noch unklar? Ein grober Überblick:

EU hat zwei Tage frei: Die Beamten arbeiten weder am Karfreitag noch am Gründonnerstag.

Ministerien schwanken: Ein Ministerratsbeschluss aus 1963 verfügt, dass Beamte (außer sie sind unabkömmlich) ab 12 Uhr heimgehen. Gilt das nun auch nach dem Karfreitagsurteil? Unklar. Die Regierung arbeitet an einer einheitlichen Regelung. Eile habe man dabei keine, hieß es am Dienstag, schließlich sei der Karfreitag nicht schon übermorgen.

Gibt Strache frei? Als "Zeichen der Wertschätzung für die viele Arbeit" zum Start seines Ministeriums konnten 2018 alle daheim bleiben. Nun arbeitet Strache (als "Beamtenminister") die Vorgaben für alle Ministerien aus.

Wenig einheitlich sind Länder und Interessenvertretungen:

Wien Bisher arbeiteten Magistratsbeamte bis 12 Uhr, konnten die vier Stunden aber auch einarbeiten, hatten also frei. Gespräche über eine Neuregelung laufen.

Niederösterreich Evangelische haben nicht mehr ganztags frei, sondern arbeiten wie alle anderen halbtags, also vier Stunden.

Oberösterreich Karfreitag war bisher ein Arbeitstag, Protestanten waren aber ausgenommen. Jetzt setzt das VP-geführte Land den Regierungsvorschlag um.

Burgenland Landesbedienstete haben wie bisher frei.

Kärnten Hier wird ebenfalls die Bundesregelung umgesetzt.

Steiermark Evangelische haben nicht mehr frei, sollen wie alle bis 12 Uhr arbeiten.

Salzburg Neuregelung nicht fix.

Tirol Keine Auskunft am Dienstag möglich – Faschingsdienstag (!).

Vorarlberg Hier ist ab 12 Uhr frei.

Beim ÖGB haben dank Betriebsvereinbarung haben alle Mitarbeiter frei. Die AK vollzieht das Bundesgesetz. Protestanten haben bei der Wirtschaftskammer nicht mehr frei, dafür gibt es eine Betriebsvereinbarung über Frühschluss nach fünf Stunden Arbeitszeit. Bei der Landwirtschaftskammer haben Mitarbeiter wie bisher frei.

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